Vollmacht zur Vorlage bei der Kfz-Zulassungsbehörde

Hinweise

Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeugs durch ein/e Bevollmächtigte/n vertreten lassen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie die Vollmacht vollständig ausfüllen und unterschreiben.

Ihr Bevollmächtigter muß die unterschriebene Vollmacht zum Termin vorlegen.

Für die Zulassung ist ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer durch das zuständige Zollamt notwendig. Den entsprechenden Vordruck können Sie beim Zoll herunterladen. Mit dem Suchbegriff "SEPA" werden Sie dort schnell fündig.

Im Fall der Bevollmächtigung setzt die Zulassung eine Einverständniserklärung der künftigen Fahrzeughalterin/des künftigen Fahrzeughalters voraus, nach der die Kfz-Zulassungsstelle die bevollmächtigte Person über das Bestehen von Kraftfahrzeugsteuerrückständen oder Verwaltungskostenrückständen informieren darf. Ein Fahrzeug wird nicht zugelassen, wenn Kraftfahrzeugsteuer- oder Verwaltungsrückstände des Fahrzeughalters vorhanden sind.

 

Bei eventuell vorhandenen Kraftfahrzeugsteuerrückständen, erhält die für die Zulassung bevollmächtigte Person bei der Zulassungsstelle keine Auskünfte über deren Höhe. Diese muss der Fahrzeughalter bei seinem zuständigen Hauptzollamt erfragen.

 

Liegen etwaige Verwaltungskostenrückstände vor, erhält die bevollmächtigte Person eine Auflistung dieser ausstehenden Kosten.

Das SEPA-Lastschriftmandat muß im Original eingereicht werden.

 

Neben der ausgedruckten und unterschriebenen Vollmacht muss bei der Zulassung des Fahrzeuges Ihr Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Bei der Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine atuelle Meldebescheinigung erforderlich, die nicht älter als 6 Monate sein darf.

 

Der Bevollmächtigte muß sich bei der Zulassung des Fahzeuges durch die Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.

Das müssen Sie nicht. Der Online-Assistent hilft Ihnen aber dabei, alle Daten richtig zu erfassen. Im Anschluss  wird Ihnen das Dokument zum Herunterladen angeboten. Sie müssen es nur noch ausdrucken, unterschreiben und Ihrem Bevollmächtigten aushändigen.

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie auf diesen Service verzichten möchten, können Sie den Antrag auch ausdrucken, indem Sie hier auf die Schaltfläche "Drucken" klicken.

Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten zu dem genannten Zweck erhoben werden. Die Informationen zum Datenschutz (insbesondere zu den Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO) wurden von der Kfz-Zulassungsbehörde Bautzen bereitgestellt.

(Verordnung (EU) 2016/679, Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO)

 

Der Antragsteller ist gemäß §34 Abs. 1 und 2 StVG und §13 KraftStG zur Abgabe der entsprechenden Angaben verpflichtet. Diese Daten werden nur in dem Umfang erhoben und verarbeitet, welcher zur Zulassung des Fahrzeugs/Zuteilung des Kennzeichens/Überwachung von Fahrzeugen erforderlich ist. Die Speicherung/Übermittlung und Löschung der Daten erfolgen gemäß §§30, 31, 32, 33, 35, 36, 44 und 45 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die Informationen zum Datenschutz – insbesondere zu den Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten nach dem Artikel 13 DSGVO werden Ihnen im Internetauftritt des Landratsamtes Bautzen unter www.landkreis-bautzen.de oder bei Bedarf in jeder Außenstelle der Zulassungsbehörde Bautzen bereitgestellt.

 

Die im SEPA-Mandat erhobenen personenbezogenen Daten werden grundsätzlich zur Durchführung der SEPA-Lastschrift verwendet. Die Informationen zum Datenschutz –insbesondere zu den Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten nach den Artikeln 13 und 14 DSGVO werden Ihnen im Internetauftritt der Zollverwaltung unter www.zoll.de oder bei Bedarf in jeder Zolldienststelle bereitgestellt.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
persönliche Daten des Bevollmächtigten
Fahrzeugdaten

Das nachstehende Fahrzeug soll für mich/die vorgenannte Firma zugelassen und die Fahrzeugpapiere an den Bevollmächtigten ausgehändigt werden.

Geben Sie bitte mindestens eines der drei nachfolgenden Identifizierungsmerkmale ein:

Die Gebühr für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens beträgt bundeseinheitlich 10,20€ und ist bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zu entrichten.