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Verwendungsnachweis über Zuwendungen der Vereinspauschale nach der Richtlinie zur Förderung des Sports in Mittelsachsen

Abgabefrist: 31. März 2025

 

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Angaben zum Antragstellenden (Verein)

vertretungsberechtigte Person:

Angaben zur Finanzierung

Einnahmen in Euro

Die Zuwendung des Landkreises finden Sie auf Ihrem Bescheid. Es ist die Summe, die Ihnen als Vereinspauschale bewilligt wurde.

Die Höhe der Eigenmittel muss mindestens 10% der Gesamtausgaben betragen.

Relevant sind Mittel, die Ihnen zweckgebunden für die Maßnahme zur Verfügung gestellt und verwendet wurden.

Ausgaben in Euro

Ihre Gesamtausgaben des Projektes sollte sich aus der Summe der verwendeten Eigenmittel und Fördermittel ergeben.

Informationen zu zuwendungsfähigen Ausgaben

Auszug aus der "Sportförderrichtlinie:

 

4.4.1        Vereinspauschale zur Breitensportentwicklung

 

a)           Aufwendungen für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Übungsleiter (ÜL) und Trainer mit gültiger Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) oder eines seiner Sportfachverbände sowie für ÜL/ Trainer die sich in Ausbildung befinden, Schieds- und Kampfrichter, Vereinsmanager und Jugendleitern.

 

Zuwendungsfähig sind:

 

  • Aufwandsentschädigungen für unter a) genannte ehrenamtlich Engagierte
  • Fahrtkosten und Lehrgangsgebühren für die Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern/ Trainern,  Schieds- und Kampfrichtern, Vereinsmanagern und Jugendleitern.

 

b)              Aufwendungen für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Vorbereitungs-/ Trainingslehrgängen, Meisterschaften, Pokalrunden, Wettkämpfen, Trainingslagern jeglicher Art oder Meisterschaftsspielen der Sportfachverbände.

 

Zuwendungsfähig sind:

 

  • Startgelder, Meldegebühren, Kampf- und Schiedsrichterkosten sowie Beförderungs-, Reisekosten und Übernachtungskosten.

 

c)               Aufwendungen für den Nachwuchsleistungssport insbesondere zur Unterstützung von Kadersportlern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Landeskader 1, Landeskader 2 und Nachwuchskader 1 und Nachwuchskader 2)

 

Zuwendungsfähig sind:

 

  • Ausgaben zur Teilnahme an nationalen Sichtungen,
  • Aufwendungen für die Teilnahme der Kader an Vorbereitungs-/ Trainingslehrgängen, Meisterschaften, Pokalrunden, Wettkämpfen, Trainingslagern jeglicher Art oder Meisterschaftsspielen der Sportfachverbände.

 

d)              Aufwendungen für die Anschaffung/ Kauf sowie Reparatur von Sportgeräten

 

Zuwendungsfähig sind:

 

  • Ausgaben für Sportgeräte sowie Verbrauchsmaterialien ab einem Gesamtwert von 150,00 EUR (netto) bis 800,00 EUR (netto)
  • Ausgaben für Reparaturen an Sportgeräten ab einem Gesamtwert von 150,00 EUR (netto) bis 800,00 EUR (netto).
Aufstellung sämtlicher Ausgaben

Sie können den zahlenmäßigen Nachweis bis zu einer Anzahl von 10 Belegen im Formular erbringen. Wenn Sie mehr als 10 Belege Nachweisen möchten, können Sie nach Betätigung der folgenden Checkbox eine Liste als eigene Datei hochladen.

Nr.

Beleg-

nummer

Bezeichnung

Ist-Betrag in €

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

Kommentare/Hinweise

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zusätzliche Unterlagen

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Hinweise zum Umgang mit dem Verwendungsnachweis

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung durch die Landkreisverwaltung per Mail.

 

Bei Problemen oder Unklarheiten mit dem Verwendungsnachweis, werden Sie durch das Landratsamt Mittelsachsen kontaktiert.

 

Bitte beachten Sie, dass bei der Kommunikation per ungesicherter E-Mail, insbesondere bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in E-Mails, ein Zugriff Dritter auf die in der E-Mail enthaltenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann.

Datenschutzerklärung
Informationen zur Funktion: "Speichern"

Die Schaltfläche "speichern" leitet Sie zu einer Seite weiter. Auf dieser können Sie sich Ihre Angaben als Datei herunterladen.

 

Die Schaltfläche "weiter & senden" überträgt die aktuell eingegebenen Daten an das Landratsamt Mittelsachsen und diese können nicht mehr verändert werden. 

Sie werden zu einer Seite weitergeleitet, auf der Sie sich Ihren Verwendungsnachweis als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen herunterladen können.

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