Auszug aus der "Sportförderrichtlinie:
4.4.1 Vereinspauschale zur Breitensportentwicklung
a) Aufwendungen für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Übungsleiter (ÜL) und Trainer mit gültiger Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) oder eines seiner Sportfachverbände sowie für ÜL/ Trainer die sich in Ausbildung befinden, Schieds- und Kampfrichter, Vereinsmanager und Jugendleitern.
Zuwendungsfähig sind:
- Aufwandsentschädigungen für unter a) genannte ehrenamtlich Engagierte
- Fahrtkosten und Lehrgangsgebühren für die Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern/ Trainern, Schieds- und Kampfrichtern, Vereinsmanagern und Jugendleitern.
b) Aufwendungen für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Vorbereitungs-/ Trainingslehrgängen, Meisterschaften, Pokalrunden, Wettkämpfen, Trainingslagern jeglicher Art oder Meisterschaftsspielen der Sportfachverbände.
Zuwendungsfähig sind:
- Startgelder, Meldegebühren, Kampf- und Schiedsrichterkosten sowie Beförderungs-, Reisekosten und Übernachtungskosten.
c) Aufwendungen für den Nachwuchsleistungssport insbesondere zur Unterstützung von Kadersportlern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Landeskader 1, Landeskader 2 und Nachwuchskader 1 und Nachwuchskader 2)
Zuwendungsfähig sind:
- Ausgaben zur Teilnahme an nationalen Sichtungen,
- Aufwendungen für die Teilnahme der Kader an Vorbereitungs-/ Trainingslehrgängen, Meisterschaften, Pokalrunden, Wettkämpfen, Trainingslagern jeglicher Art oder Meisterschaftsspielen der Sportfachverbände.
d) Aufwendungen für die Anschaffung/ Kauf sowie Reparatur von Sportgeräten
Zuwendungsfähig sind:
- Ausgaben für Sportgeräte sowie Verbrauchsmaterialien ab einem Gesamtwert von 150,00 EUR (netto) bis 800,00 EUR (netto)
- Ausgaben für Reparaturen an Sportgeräten ab einem Gesamtwert von 150,00 EUR (netto) bis 800,00 EUR (netto).