Kostenschuldner ist
Kostenschuldner:
Lieferanschrift weicht von Anschrift des Antragstellers ab:
Lieferanschrift:
oder Koordinatenausschnitt ETRS89_UTM33
links unten:
rechts oben:
oder
Hinweis: Für die Veröffentlichung im Internet ist eine geringere Auflösung (75 dpi) als für den Druck (ca. 300 dpi) ausreichend.
Stadtgrundkarte 1 : 1.000
Maßstab (1:500 - 1:5.000)
Stadtgrundkarte mit Flurstücksinformationen 1 : 1.000
Grundkarte 1 : 5.000
Maßstab (1:1.000 - 1:7.500)
Topographische Karte 1 : 10.000
Maßstab (1:7.500 - 1:15.000)
Stadtplan 1 : 20.000
Maßstab (1:15.000 - 1:100.000)
Orthophoto
Maßstab:
Stadtgrundkarte Grundausprägung 1 : 1.000
(nur Topographie und Gebäude < 10 m2)
(Angabe nur für Stadtgrundkarte notwendig)
Bei externer Nutzung ist eine ausführliche Beschreibung des Verwendungszweckes, z. B. Herstellung von Folgeprodukten, Veröffentlichung im Internet u. Ä., bei Nutzung an mehr als 5 Arbeitsplätzen die Anzahl anzugeben.
Die Verwaltungsgebühren und Auslagen bestimmen sich nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) in der jeweils geltenden Fassung.
Stadtgrundkarte (Stand März 2015) nur noch in Ausnahmefällen lieferbar
Stadtgrundkarte aktuell - Testphase (DSGKC)
Kleinmaßstäbige amtliche Karten, Orthofotos und Schrägluftbilder
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