Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Amt f. Zentrale Dienste, Ref. Archivverbund,

Bauarchiv LRA


Antrag auf Benutzung von abgeschlossene Bauakten des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Gültig für die Gemeinden des Landkreises außer Dohma, Freital und Pirna

Angaben zum Antragssteller

Angaben zum Kostenschuldner / Rechnungsadresse

Angaben zum Grundstück

Z.B. Aktenzeichen, Baujahr (z.B. vor 1950, vor 1990 oder später), ehem. Eigentümer, Ortslisten- oder Brandkatasternummern (bei einem Baujahr vor 1950), ehem. Flurstücksnummern oder ehem. Anschriften. Hinweise zu Denkmalschutz, öffentlichen Gebäuden, Kureinrichtungen, Höfen, Firmen, Gebäuden im Medieninteresse, architektonisch besondere Gebäude.

Hinweis

Für die Bauakteneinsicht und ggfs. zum Erhalt von Kopien ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (§ 29 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG, § 9 i.V.m. § 13 SächsArchivG). Grundsätzlich haben nur Beteiligte am Verwaltungsverfahren (u.a. Antragsteller, Antragsgegner (§ 13 VwVfG)) und nach Abschluss eines Verwaltungsverfahrens nur Personen mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse die Möglichkeit zur Einsicht. Dies wird durch die untere Bauaufsichtsbehörde geprüft. Nach der Entscheidung wird der Antragsteller davon in Kenntnis gesetzt.

Hinweis

Für die Einsichtnahme in das Bauarchiv und die Anfertigung von Kopien werden Kosten nach Verwaltungskostensatzung des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge i.d.g.F. erhoben. Kostenschuldner ist der Antragsteller sofern kein gesonderter Kostenschuldner angegeben wurde. Sobald kein Interesse mehr an der beantragten Bauakteneinsicht besteht, ist zur Vermeidung weiterer Kosten das Bauarchiv unverzüglich zu informieren. Ergebnislose Recherchen unter 15 min bleiben idR. gebührenfrei.

Hinweis

Bitte prüfen Sie vor dem Absenden alle gemachten Angaben und v.a. die von Ihnen angegebene Emailadresse. Mit der Schaltfläche "Zurück" gelangen Sie wieder in den Eingabebereich und können Korrekturen vornehmen.
Mit "Antrag gebührenpflichtig absenden" schließen Sie das Formular endgültig ab und stellen Ihren Antrag auf Bauakteneinsicht bei uns. Alle eventuell vorher durch die Verwendung von "Zwischenspeichern" gesicherten früheren Versionen des Formulars werden dabei gelöscht. Sie werden im weiteren Verfahren nicht mehr benötigt.
Nach dem Absenden erhalten Sie eine Email an die von Ihnen angegebene Emailadresse. Daran angehängt finden Sie den Antrag als PDF und Informationen über den weiteren Gang des Verfahrens.