Antrag auf Bewilligung einer Parkerleichterung nach den sächsischen VwV-Parkerleichterungen vom 13.12.2011
Antragsteller (bei Firma bitte immer einen Ansprechpartner angeben)
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Ich bin schwerbehindert und beantrage aufgrund der Schwere meines Leidens eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen.
Vorübergehend Berechtigte, die auf Grund einer Erkrankung, eines Unfalls oder nach einer schweren Operation vorübergehend (weniger als sechs Monate mit Aussicht auf heilung/Besserung, eine Feststellung nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) ist nicht zulässig), aber dennoch für einen längeren Zeitraum an so starken Funktionsstörungen der unteren Gliedmassen und/oder der Lendenwirbelsäule leiden, dass der entsprechenden Person vermeidbare Wege erspart werden müssen.
Angabe von bis zu drei Parkflächen, für die die Nutzung der mit Zusatzzeichen 1044-10 StVO (Rollstuhlfahrersymbol) gekennzeichneten Parkplätze ausnahmsweise zulässig sein soll
Einwilligungserklärung
Zur Durchführung des Antragsverfahrens zur Bewilligung von Parkerleichterungen ist es erforderlich Unterlagen beizuziehen, die Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben können. Die beigezogenen Unterlagen werden im Verfahren bearbeitet, gespeichert und ausgewertet. Sollten Sie die Einwilligung zur Beiziehung der Unterlagen verweigern, kann über Ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO in Verbindung mit der VwV Parkerleichterung nicht oder nur eingeschränkt entschieden werden.
Bei Fragen können Sie sich gern an unsere Mitarbeiter im Ordnungsamt (Telefon: 03744/180166, Mail: verkehrsbehoerde@stadt-auerbach.de) wenden.
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Antragsdatum: November 12, 2024 at 9:47:53 PM CET