Auskunft nach §197 BauGB zum Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus

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Hinweise

Bitte beziehen Sie alle Angaben auf den Kaufzeitpunkt des Objektes.

Mit dem Button "Zwischenspeichern" können Sie das Formular mit den bisher eingegebenden Daten auf unserem System eine Zeit lang parken.

Sie erhalten per E-Mail einen Link zu Ihrem Vorgang mit dem aktuellen Bearbeitungsstand. Im angegebenen Zeitraum können Sie an genau der Stelle weitermachen wo Sie aufhören mussten.

Der Gutachterausschuss ist verpflichtet, alle von den Notaren übersandten Kaufverträge zu erfassen und in der Kaufpreissammlung auszuwerten.

Dies soll zur Transparenz des Grundstücksmarktes beitragen und stellt für Interessierte wie für Eigentümer, Sachverständige, Banken und Behörden eine unabhängige Informationsquelle bei der Bewertung, Veräußerung, Beleihung von Immobilien oder im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen dar.

 

Hierfür werden ergänzende Angaben zu Ihrem Grundstück, welche in den jeweiligen Kaufverträgen nicht oder nur unzureichend aufgeführt sind, benötigt. Gemäß § 197 BauGB besteht hierfür eine Mitwirkungspflicht des Eigentümers.

Füllen Sie den Fragebogen bitte nach besten Wissen und Gewissen aus.

 

Sämtliche der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellten Informationen werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. Vielen Dank für Ihre Mühe.

Wenn Sie den Fragebogen ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung sowie die Möglichkeit Ihre eingegebenen Daten in Form einer PDF-Datei abzuspeichern.

 

Es erfolgt nach Auswertung des Fragebogens durch den Gutachterausschuss keine weitere Rückmeldung an Sie.

Datenschutzhinweise

Allgemeines
Ihre persönlichen Daten

Bei mehreren Erwerbern sind die Angaben eines der Erwerber ausreichend

allgemeine Daten zum Wohngebäude

Bei der Angabe von Fotos verzichtet die Geschäftsstelle Gutachterausschuss gegebenenfalls auf eine Besichtigung.

Flächen

Bitte geben Sie die Außenmaße des Wohngebäudes an. Unberücksichtigt bleiben evtl. nicht zu Wohnzwecken dienende Anbauten

Zur Wohnfläche zählen alle zur Wohnung gehörenden abgeschlossenen Wohnräume, keine Kellerräume.

Balkone und unbeheizte Wintergärten werden je zu einem Viertel der Grundfläche berücksichtigt.

Flächen unter Dachschrägen ab einer lichten Höhe von 1-2 m werden zur Hälfte ihrer Grundfläche berücksichtigt.

Gibt es besondere Bauteile / Nebengebäude?
Falls ein Gutachten vorliegt: welcher Anteil des Kaufpreises entfallen auf die jeweiligen Einheiten?
Vermietung
vermietete Einheit
Gebäudetyp

Legende

Dachgeschoss nicht ausgebaut

Dachgeschoss, nicht ausgebaut

Dachgeschos ausgebaut

Dachgeschoss ausgebaut, mit nicht ausgebautem Spitzboden

bewohnbar

bewohnbares Geschoss

Keller

Keller / Teilkeller

Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,40 m über die festgelegte Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben.

Besondere Eigenschaften der Geschosse
Spitzboden
Dachgeschoss
Anbauten
Keller
Modernisierung / Sanierung
keinenur teilweisein den letzten 10 Jahrenzwischen 30 und 10 Jahren (nach 1990)dringend erforderlich
Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung
Modernisierung der Fenster und Außentüren
Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)
Modernisierung der Heizungsanlage
Wärmedämmung der Außenwände
Modernisierung von Bädern
Modernisierung des Innenausbaus (Decken, Fußböden, Treppen)
Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung
Ausstattungsqualität

Wählen Sie bitte jeweils die Optionen, die am ehesten zutreffen.

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

Nach dem Absenden des Onlineformulars erhalten Sie eine automatische Versandbestätigung per E-Mail mit einer Kopie des von Ihnen ausgefüllten Formulars im PDF Format für Ihre Unterlagen.

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Landratsamt Bautzen

Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

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