Zur Wohnfläche zählen alle zur Wohnung gehörenden abgeschlossenen Wohnräume, keine Kellerräume.
Balkone und unbeheizte Wintergärten werden je zu einem Viertel der Grundfläche berücksichtigt.
Flächen unter Dachschrägen ab einer lichten Höhe von 1-2 m werden zur Hälfte ihrer Grundfläche berücksichtigt.