Das Zeichen 325.1 auf der Vorderseite kennzeichnet einen verkehrsberuhigte Bereich, der das Nebeneinander verschiedener Verkehrsarten ermöglichen soll. Hier dürfen Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren, ohne Fußgänger zu gefährden, und auf gekennzeichneten Flächen parken. Gleichzeitig können Fußgänger die gesamte Straßenbreite nutzen, ohne den Fahrverkehr unnötig zu behindern, und Kinderspiele sind erlaubt. Beim Verlassen des Bereichs am Zeichen 325.2 (Rückseite) ist Vorsicht geboten: Verkehrsteilnehmende sollen sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Unter anderem müssen sie rechtzeitig blinken und sich, wenn nötig, einweisen lassen.