Für die Verabreichnung von Speisen , alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken ist die Anzeige eines Gaststättengewerbes gem § 2 Abs. 2 SächsGastG zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung im Gewerbeamt der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. , Frau Gröger, Tel. 03744/180115 zu veranlassen.