Antrag auf Nutzung der Kulturfabrik

Antragsteller  (bei Firma bitte immer einen Ansprechpartner angeben)

Wenn Sie eine E-Mail angeben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per Mail.

zusätzliche Nutzung Kulturfabrik -  gebührenpflichtig

 

Reinigung

Zeitraum und Art bei Dauernutzung

Zeitraum und Art bei einmaliger Nutzung

Für die Verabreichnung von Speisen , alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken ist die Anzeige eines Gaststättengewerbes gem § 2 Abs. 2 SächsGastG zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung im Gewerbeamt der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. , Frau Gröger, Tel. 03744/180115 zu veranlassen.

Für die Verabreichnung von Speisen , alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken ist die Anzeige eines Gaststättengewerbes gem § 2 Abs. 2 SächsGastG zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung im Gewerbeamt der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. , Frau Gröger, Tel. 03744/180115 zu veranlassen.

Für die Verabreichnung von Speisen , alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken ist die Anzeige eines Gaststättengewerbes gem § 2 Abs. 2 SächsGastG zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung im Gewerbeamt der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. , Frau Gröger, Tel. 03744/180115 zu veranlassen.

Bitte geben Sie an (Datum und Uhrzeit), wann Sie den Schlüssel abholen möchten.

Mit Absendung des Antrages erkenne ich die Entgeltordnung der Stadt Auerbach/Vogtl. an. Das zu zahlende Entgelt richtet sich nach den Vorgaben der Entgeltordnung. Mit Bestätigung des Antrages durch den FB 3 per Mail ist ein rechtverbindlicher Vertrag zustande gekommen. Bei der Anmietung von zusätzlichen Räumen/Technik in der Kulturfabrik erfolgt die Erstellung eines Vertrages.

Bei Fragen können Sie sich gern an unsere Mitarbeiterin im Amt für Soziales/Sport  (Telefon: 03744/825202, Mail: baerbel.klitzsch@stadt-auerbach.de) wenden.

Um Ihren Online-Antrag berücksichtigen zu können, stimmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung zu.

Antragsdatum:  May 9, 2025 at 5:52:12 AM CEST 

Nur auszufüllen durch die Stadtverwaltung

bestätigt:

abgelehnt:

Voraussichtlicher Rechnungsbetrag (Brutto):
 

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