Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
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Veranstaltung
Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer
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Hier ist die Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflictversicherungsschutz für eine Veranstaltung hochzuladen.
Die Vorlage können Sie hier downloaden.
Erklärung: Der Veranstalter erklärt hiermit, den Bund, den Staat, die Länder, den Landkreis, die Gemeinde/Stadt und alle sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus Anlaß der Veranstaltung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder Dritten erhoben werden könnten. Er hat ferner die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern durch die Veranstaltung oder aus Anlaß ihrer Durchführung an den zu benützenden Straßen einschließlich der Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehen.Im übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Haftpflicht des Veranstalters unberührt. Der Veranstalter erklärt ferner, dass er und die Teilnehmer auf Schadensersatzansprüche gegen den Straßenbaulastträger verzichten, die durch die Beschaffenheit der zu benützenden Straßen samt Zubehör verursacht sein könnten. Dem Veranstalter ist bekannt, dass die Straßenbaulastträger und Erlaubnisbehörden keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen uneingeschränkt benutzt werden können.
Bei Fragen können Sie sich gern an unsere Mitarbeiter im Ordnungsamt (Telefon: 03744/180132, Mail: verkehrsbehoerde@stadt-auerbach.de) wenden.
Um Ihren Online-Antrag berücksichtigen zu können, stimmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung zu.
Antragsdatum: November 23, 2024 at 11:42:53 PM CET