Antrag auf Bewilligung einer Parkerleichterung für besondere Gruppen
Antragsteller (bei Firma bitte immer einen Ansprechpartner angeben)
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Ich bin schwerbehindert und beantrage aufgrund der Schwere meines Leidens eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen.
Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blindheit) wurde nicht festgestelt. Beidseitige Amelie/Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen liegen nicht vor.
Ich beantrage eine bundesweit geltende Ausnahmegenehmigung wegen
Mit der Auswertung der für dieses Verfahren notwendigen medizinischen Unterlagenaus der beim Versorgungsamt geführten Schwerbehindertenakte erklär ich mich einverstanden. Die mich behandelnden Ärzte entbinde ich von ihrer ärztlichen Schweigepflicht.
Einwilligungserklärung
Zur Durchführung des Antragsverfahrens zur Bewilligung von Parkerleichterungen ist es erforderlich Unterlagen beizuziehen, die Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben können. Die beigezogenen Unterlagen werden im Verfahren bearbeitet, gespeichert und ausgewertet. Sollten Sie die Einwilligung zur Beiziehung der Unterlagen verweigern, kann über Ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO in Verbindung mit der VwV Parkerleichterung nicht oder nur eingeschränkt entschieden werden.
Bei Fragen können Sie sich gern an unsere Mitarbeiter im Ordnungsamt (Telefon: 03744/180166, Mail: verkehrsbehoerde@stadt-auerbach.de) wenden.
Um Ihren Online-Antrag berücksichtigen zu können, stimmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung zu.
Antragsdatum: November 21, 2024 at 9:50:36 PM CET