Wenn Sie Eltern dreier Kinder sind, allein mit zwei Kindern leben oder allein mit einem Kind mit einer Schwerbehinderung, dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser. Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Der Freistaat Sachsen und die Stadt Freiberg wollen damit Familien fördern und erkennen die Mehrbelastung von Familien mit mehreren Kindern oder einem schwerbehinderten Kind an.
Die Anspruchsberechtigung ist grundsätzlich in jedem Kalenderjahr durch Sichtvermerk der Stadtverwaltung neu festzustellen. Solange alle kindergeldberechtigenden Kinder bis zum Ablauf der Geltungsdauer unter 18 Jahre alt sind, kann die Geltung des Familienpasses bis zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres befristet werden. Der antragstellende Elternteil hat dazu eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder oder einen anderen entsprechenden Nachweis vorzulegen.