Stadtverwaltung Freiberg
Amt für Bildung, Jugend und Soziales
SG Soziales

Bürgerhaus

Obermarkt 21

09599 Freiberg

Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen: Frau Pilz

Zimmer: 23

Telefon: (03731) 273-333/ -335

E-Mail: Soziales@freiberg.de

Landesfamilienpass des Freistaates Sachsen beantragen

Hinweise

 

Wenn Sie Eltern dreier Kinder sind, allein mit zwei Kindern leben oder allein mit einem Kind mit einer Schwerbehinderung, dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser. Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Der Freistaat Sachsen und die Stadt Freiberg wollen damit Familien fördern und erkennen die Mehrbelastung von Familien mit mehreren Kindern oder einem schwerbehinderten Kind an.

 

Die Anspruchsberechtigung ist grundsätzlich in jedem Kalenderjahr durch Sichtvermerk der Stadtverwaltung neu festzustellen. Solange alle kindergeldberechtigenden Kinder bis zum Ablauf der Geltungsdauer unter 18 Jahre alt sind, kann die Geltung des Familienpasses bis zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres befristet werden. Der antragstellende Elternteil hat dazu eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder oder einen anderen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

 
Bei positiver Prüfung wird Ihnen Ihr Familienpass innerhalb der nächsten Tage per Post an die im Antrag angegebene Adresse zugesendet.

 

1. Informationen zum Antragsteller
2. Informationen zu Ihren Kindern
3. Anlagen
Hochgeladene Anlagen

Hier ist keine Bearbeitung notwendig!

Zwischenspeichern Ihrer Daten

Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zwischenspeichern und Absenden" erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Weiterbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten lediglich für den Zeitraum von 30 Tage aufbewahrt werden.