Stadtverwaltung Freiberg Kämmerei SG Steuern Obermarkt 24
09599 Freiberg
Ihre Ansprechpartner bei Fragen:
Frau Morgenstern
Zimmer: 410
Telefon: (03731) 273-221
Frau Meinel
Zimmer: 408
Telefon: (03731) 273-225
E-Mail: Steuern@freiberg.de
Hundesteuer Abmeldung
Hinweise
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen, Ihr Hund entlaufen oder verstorben ist, oder Sie Ihren Hund an einen anderen Halter übergeben, müssen Sie den Hund bei der Stadt Freiberg unter Beibringung eines entsprechenden Nachweises abmelden.
Bei Abmeldung ist die Hundemarke zurückzugeben. Der Verlust der Hundemarke ist der Kämmerei, Sachgebiet Steuern im Rathaus mitzuteilen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuer: Hundesteuersatzung der Stadt Freiberg
Ihre Antragsnummer wird nach Absenden des Formulares vergeben. Dieses Feld ist nicht bearbeitbar.
Informationen zum neuen Halter
Informationen zum betroffenen Hund
Entsprechend der Regelungen in der Hundesteuersatzung steht der den Hund haltenden Person ggf. eine anteilige Erstattung der bereits gezahlten Steuer zu. Wenn Sie ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, verliert dieses seine Gültigkeit.
Hier ist keine Bearbeitung notwendig!
Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zwischenspeichern und Absenden" erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Weiterbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten lediglich für den Zeitraum von 30 Tage aufbewahrt werden.