Stadtverwaltung Freiberg
Kämmerei
SG Steuern

Obermarkt 24

09599 Freiberg

Ihre Ansprechpartner bei Fragen:

Frau Morgenstern

Zimmer: 410

Telefon: (03731) 273-221

 

Frau Meinel

Zimmer: 408

Telefon: (03731) 273-225

 

E-Mail: Steuern@freiberg.de

 

Hundesteuer Abmeldung

Hinweise

 

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen, Ihr Hund entlaufen oder verstorben ist, oder Sie Ihren Hund an einen anderen Halter übergeben, müssen Sie den Hund bei der Stadt Freiberg unter Beibringung eines entsprechenden Nachweises abmelden.

 

Bei Abmeldung ist die Hundemarke zurückzugeben. Der Verlust der Hundemarke ist der Kämmerei, Sachgebiet Steuern im Rathaus mitzuteilen.

 

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuer: Hundesteuersatzung der Stadt Freiberg

 

 

 

1. Informationen zum Antragsteller
2. Informationen zur Abmeldung

Informationen zum neuen Halter

Informationen zum betroffenen Hund

3. Informationen zur Bankverbindung

Entsprechend der Regelungen in der Hundesteuersatzung steht der den Hund haltenden Person ggf. eine anteilige Erstattung der bereits gezahlten Steuer zu. Wenn Sie ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, verliert dieses seine Gültigkeit. 

4. Anlagen
Hochgeladene Anlagen

Hier ist keine Bearbeitung notwendig!

Zwischenspeichern Ihrer Daten

Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zwischenspeichern und Absenden" erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Weiterbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten lediglich für den Zeitraum von 30 Tage aufbewahrt werden.