Stadtverwaltung Freiberg Kämmerei SG Steuern Obermarkt 24
09599 Freiberg
Ihre Ansprechpartner bei Fragen:
Frau Morgenstern
Zimmer: 410
Telefon: (03731) 273-221
Frau Meinel
Zimmer: 408
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E-Mail: Steuern@freiberg.de
Hundesteuer Befreiung bzw. Ermäßigung
Hinweise
Die Hundesteuersatzung der Stadt Freiberg sieht in den §§ 6, 7 Gründe und Ausnahmen vor, die Sie mit diesem Online-Dienst geltend machen können, um sich von der Hundesteuer zu befreien oder die Steuer zu reduzieren.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuer: Hundesteuersatzung der Stadt Freiberg
Ihre Antragsnummer wird nach Absenden des Formulares vergeben. Dieses Feld ist nicht bearbeitbar.
Informationen zum betroffenen Hund
Bitte so genau wie möglich angeben.
Entsprechend der Regelungen in der Hundesteuersatzung steht der den Hund haltenden Person ggf. eine anteilige Erstattung der bereits gezahlten Steuer zu. Wenn Sie ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, verliert dieses seine Gültigkeit.
Hier ist keine Bearbeitung notwendig!
Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zwischenspeichern und Absenden" erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Weiterbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten lediglich für den Zeitraum von 30 Tage aufbewahrt werden.