Stadtverwaltung Freiberg
Kämmerei
SG Steuern

Obermarkt 24

09599 Freiberg

Ihre Ansprechpartner bei Fragen:

Frau Morgenstern

Zimmer: 410

Telefon: (03731) 273-221

 

Frau Meinel

Zimmer: 408

Telefon: (03731) 273-225

 

E-Mail: Steuern@freiberg.de

 

Hundesteuer Befreiung bzw. Ermäßigung

Hinweise

 

Die Hundesteuersatzung der Stadt Freiberg sieht in den §§ 6, 7 Gründe und Ausnahmen vor, die Sie mit diesem Online-Dienst geltend machen können, um sich von der Hundesteuer zu befreien oder die Steuer zu reduzieren.

 

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuer: Hundesteuersatzung der Stadt Freiberg

 

1. Informationen zum Antragsteller
2. Informationen zur Befreiung

Informationen zum betroffenen Hund

3. Informationen zur Bankverbindung

Entsprechend der Regelungen in der Hundesteuersatzung steht der den Hund haltenden Person ggf. eine anteilige Erstattung der bereits gezahlten Steuer zu. Wenn Sie ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, verliert dieses seine Gültigkeit. 

4. Anlagen
Hochgeladene Anlagen

Hier ist keine Bearbeitung notwendig!

Zwischenspeichern Ihrer Daten

Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zwischenspeichern und Absenden" erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Weiterbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten lediglich für den Zeitraum von 30 Tage aufbewahrt werden.