Stadtverwaltung Freiberg Ordnungsamt SG Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Ihr Ansprechpartner bei Fragen:
Herr Wagner / Frau Müller
Zimmer: 005 / 009
Telefon: (03731) 273-351
E-Mail: Ordnungsamt@freiberg.de
Anzeige für ein Böllerschießen außerhalb von Schießstätten
Hinweise
Wer außerhalb von Schießstätten ein Böllergerät oder eine Vorderladerschusswaffe verwenden will, hat dies spätestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Termin beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Rechtsgrundlage: Polizeiverordnung der Stadt Freiberg
Das Verfahren zur Anzeige von Böllerschießen ist mit Kosten verbunden, die auf Grundlage des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes (SächsVwKG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis je nach erforderlichem Zeitaufwand erhoben werden.
Ihre Antragsnummer wird nach Absenden des Formulares vergeben. Dieses Feld ist nicht bearbeitbar.
Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zwischenspeichern und Absenden" erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Weiterbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten lediglich für den Zeitraum von 30 Tage aufbewahrt werden.