Stadtverwaltung Freiberg
Ordnungsamt
SG Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe

Heubnerstraße 15

09599 Freiberg

Ihr Ansprechpartner bei Fragen:

Herr Wagner / Herr Zeun

Zimmer: 005 / 009

Telefon: (03731) 273-351

E-Mail: Ordnungsamt@freiberg.de

Anzeige für ein Böllerschießen außerhalb von Schießstätten

Hinweise

 

Wer außerhalb von Schießstätten ein Böllergerät oder eine Vorderladerschusswaffe verwenden will, hat dies spätestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Termin beim Ordnungsamt anzuzeigen.

 

Rechtsgrundlage: Polizeiverordnung der Stadt Freiberg

 

Das Verfahren zur Anzeige von Böllerschießen ist mit Kosten verbunden, die auf Grundlage des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes (SächsVwKG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis je nach erforderlichem Zeitaufwand erhoben werden.

1. Informationen zum Antragsteller
2. Informationen zum Verantwortlichen für das Böllerschießen (Schießleiter)
3. Teilnehmende Schützen
4. Informationen zum Ort
5. Informationen zum Zeitraum
6. Informationen zu den Böllergeräten
7. Informationen zum Grund des Böllerschießens
Zwischenspeichern Ihrer Daten

Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zwischenspeichern und Absenden" erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Weiterbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten lediglich für den Zeitraum von 30 Tage aufbewahrt werden.