Stadtverwaltung Freiberg Amt für Bildung, Jugend und Soziales SG Soziales und Chancengleichheit Bürgerhaus
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen: Frau Pilz
Zimmer: 23
Telefon: (03731) 273-330
E-Mail: Soziales@freiberg.de
Sozialpass beantragen
Hinweise
Für Personen mit Wohnsitz in Freiberg, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, werden auf Antrag Sozialpässe ausgestellt. Die Grenze wird jährlich vom Landratsamt Mittelsachsen festgelegt.
Der Sozialpass berechtigt zur Inanspruchnahme von verschiedenen Vergünstigungen in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personaldokumentes.
Mit der Online-Antragstellung eines Sozialpasses besteht für Sie nach wie vor die Möglichkeit, sich persönlich beim Amt für Bildung, Jugend und Soziales beraten zu lassen.
Nach Prüfung Ihres Antrages wird Ihr Sozialpass postalisch übermittelt.
Dieser Online-Dienst richtet sich ausdrücklich nur an Erst-Anträge.
In diesem Fall brauchen Sie keinen neuen Sozialpass zu beantragen. Sie müssen Ihren Sozialpass verlängern. Dafür erscheinen Sie bitte persönlich im Amt für Bildung, Jugend und Soziales, SG Soziales und Chancengleichheit. Zur Vorsprache bringen Sie bitte Ihren Sozialpass, ein Ausweisdokument (z.B. Ausweis, Aufenthaltstitel) sowie einkommensrelevante Unterlagen mit, damit Ihr Sozialpass verlängert werden kann. Eine erneute Beantragung über diesen Online-Dienst ist nicht vorgesehen.
Ihre Antragsnummer wird nach Absenden des Formulares vergeben. Dieses Feld ist nicht bearbeitbar.
z.B. mit Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Ihre Nachweise werden automatisch vom System umbenannt. Der Inhalt wird dabei nicht verändert.
Hier ist keine Bearbeitung notwendig!
Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zwischenspeichern und Absenden" erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Weiterbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten lediglich für den Zeitraum von 30 Tage aufbewahrt werden.