Stadtverwaltung Freiberg
Ordnungsamt
SG Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe

Heubnerstraße 15

09599 Freiberg

Ihre Ansprechpartner bei Fragen:

Herr Wagner / Frau Müller

Zimmer: 005 / 009

Telefon: (03731) 273-351

E-Mail: Ordnungsamt@freiberg.de

Auskunft Kampfmittelbelastung

Hinweise

 

Befindet sich Ihr Grundstück in einem Gebiet, wo Kampfmittel (z.B. Bomben, Minen, Granaten, Munitionen oder auch Munitionsteile) vermutet werden, können Sie einen Antrag auf eine entsprechende Kampfmittelbelastungsprüfung beim ortszuständigen Ordnungsamt (örtliche Polizeibehörde) stellen. Da solche militärischen Sprengmittel nahezu unbegrenzt lagerfähig sind, können diese über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.

 

Das Verfahren zur Kampfmittelbelastungsprüfung ist mit Kosten verbunden, die auf Grundlage des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes (SächsVwKG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis je nach erforderlichem Zeitaufwand erhoben werden.

Ihre Antragsnummer wird nach Absenden des Formulares vergeben. Dieses Feld ist nicht bearbeitbar.

1. Informationen zum Antragsteller

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

2. Informationen zum Bauherren
Informationen zum Bauherren
3. Informationen zum Bauvorhaben
Informationen zum Grundstück
4. Anlagen

Maßstab 1:1000

Hochgeladene Anlagen

Hier ist keine Bearbeitung notwendig!

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