Stadtverwaltung Freiberg
Ordnungsamt
SG Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe

Heubnerstraße 15

09599 Freiberg

Ihre Ansprechpartner bei Fragen:

Herr Wagner / Herr Zeun

Zimmer: 005 / 009

Telefon: (03731) 273-351

E-Mail: Ordnungsamt@freiberg.de

Auskunft Kampfmittelbelastung

Hinweise

 

Befindet sich Ihr Grundstück in einem Gebiet, wo Kampfmittel (z.B. Bomben, Minen, Granaten, Munitionen oder auch Munitionsteile) vermutet werden, können Sie einen Antrag auf eine entsprechende Kampfmittelbelastungsprüfung beim ortszuständigen Ordnungsamt (örtliche Polizeibehörde) stellen. Da solche militärischen Sprengmittel nahezu unbegrenzt lagerfähig sind, können diese über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.

 

Das Verfahren zur Kampfmittelbelastungsprüfung ist mit Kosten verbunden, die auf Grundlage des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes (SächsVwKG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis je nach erforderlichem Zeitaufwand erhoben werden.

1. Informationen zum Antragsteller
2. Informationen zum Bauherren
Informationen zum Bauherren
3. Informationen zum Bauvorhaben
Informationen zum Grundstück
4. Anlagen
Hochgeladene Anlagen

Hier ist keine Bearbeitung notwendig!