Allgemeine Hinweise zur Durchführung eines Fackel- bzw. Lampionumzuges (u.a. mit Wachskerzen)
1. Der Verantwortliche des Fackel- bzw. Lampionumzuges hat dafür Sorge zu tragen, dass Ordnung und Sicherheit während des Umzuges gewährleistet werden. Dazu hat der Verantwortliche ständig vor Ort zu sein, den von der Stadt Freiberg erhaltenen Auflagenbescheid während des Umzuges mitzuführen und diesen den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Einsicht auszuhändigen. Darüber hinaus ist zur Absicherung des Fackel- bzw. Lampionumzuges mindestens ein Ordner einzusetzen (Richtwert: 1 Ordner auf 50 Teilnehmer).
2. Es sind 2 Personen zu bestimmen, die die Gruppe nachfolgend begleiten.
Diese Personen haben ein ausreichend großes, nicht brennbares metallisches Behältnis mit Wasser bzw. Sand mit sich zu führen, in dem die Fackeln bzw. Kerzen und evtl. in Brand geratene Lampions abgelöscht und transportiert werden können. Gleichzeitig sind diese Personen für das Aufsammeln von Fackelresten bzw. abgebrannten Fackeln verantwortlich.
3. Die Personen, die am Fackel- bzw. Lampionumzug teilnehmen, haben unter der Beachtung der StVO (Straßenverkehrsordnung) als Fußgänger bei der Nutzung des Gehweges die Straßen an den entsprechenden Einrichtungen zu überqueren.
4. Die Waldbrandstufen sind zu beachten und einzuhalten. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 ist jegliches offene Feuer untersagt, d.h. die Durchführung des Fackel- bzw. Lampionumzuges ist in diesen Fällen nicht erlaubt. Ob eine Waldbrandgefahrenstufe besteht, ist bei der Feuerwache Freiberg, Brander Str. 29 in 09599 Freiberg, Tel. 03731/22205, zu erfragen oder im Internet unter https://www.mais.de/php/sachsenforst.php abrufbar.
5. Für etwaige Unfälle oder Sachbeschädigungen haftet die anzeigende Person.
6. Durch den Verantwortlichen des Fackel- bzw. Lampionumzuges sind bei der Fackel- bzw. bei der Lampionnutzung mit Kerzenfeuer alle Vorkehrungen zur Sicherheit der anwesenden Personen sowie zum Schutz der umliegenden Gebäude und Grundstücke in eigener Verantwortung zu treffen (Kontrolle der näheren Umgebung). Funkenflug und Windrichtung sind zu beachten!
7. Der angezeigte Abbrennzeitraum und die angezeigte Wegstrecke für den Fackel- bzw. Lampionumzug sind einzuhalten!
8. Eine Beeinträchtigung der Anwohner - insbesondere durch starke Rauch- und Geruchsbelästigung oder durch Funkenflug bzw. durch Lärmbelästigung - sowie des öffentlichen Verkehrsraumes (Behinderung des fließenden Verkehrs, o.ä.) ist auszuschließen.
9. Zum Anzünden oder zur Unterstützung des Feuers dürfen keine Mineralölprodukte verwendet werden.
10. Es sind nur handelsübliche Fackeln zu verwenden. Als Tropfschutz sind Handschutz-Pappteller o.ä. zu verwenden.
11. Die brennenden Fackeln sind senkrecht zu halten, um ein Abtropfen von Wachs auf Straßen und Gehwege zu vermeiden.
12. Verunreinigungen der Straßen und Gehwege sind gemäß § 17 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) auf Kosten des Verursachers unverzüglich zu beseitigen.