Meldebogen für Einzelerkrankungen sowie Erkrankungshäufungen in Gemeinschaftseinrichtungen

Hinweise

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bildet in Deutschland die rechtliche Grundlage zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. Ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes sind die Meldepflichten nach §§ 33 und 34 IfSG, die eine schnelle und effektive Überwachung von Infektionskrankheiten gewährleisten sollen.

 

Zusätzlich zur Einzelmeldung von Krankheitsfällen besteht nach § 34 IfSG auch eine Meldepflicht für:

Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager. Damit soll eine frühzeitige Erkennung und Eindämmung von Ausbrüchen ermöglicht werden. Wenn es Hinweise gibt, dass eine bestimmte Krankheit in einer Gemeinschaftseinrichtung aufgetreten ist oder dass es Krankheitserreger geben könnte, muss die Leitung dieser Einrichtung das örtliche Gesundheitsamt sofort informieren. Dabei müssen sie auch Angaben zur Krankheit und den betroffenen Personen machen. Wenn in der Einrichtung zwei oder mehr ähnliche und schwere Krankheitsfälle auftreten und man vermutet, dass sie durch Krankheitserreger verursacht werden könnten, gilt ebenfalls die Pflicht zur Benachrichtigung des Gesundheitsamtes.

Bitte nutzen Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich das Meldeformular über diese Website.

 

Die Meldepflichten nach §§ 33 und 34 IfSG dienen somit der rechtzeitigen Identifizierung und Überwachung von Infektionskrankheiten, um gezielte Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung ergreifen zu können. Dadurch wird ein wirksamer Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleistet. Verstöße gegen diese Meldepflichten können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, um eine lückenlose Überwachung des Infektionsgeschehens zu gewährleisten.

Weitere Informationen zum Infektionsschutz finden Sie hier.

Hier sind Erregersteckbriefe zu den einzelnen Erkrankungen in verschiedenen Sprachen vorhanden.

Meldepflichtige Krankheit
Einrichtung
Leitung der Einrichtung
Für die Meldung verantwortliche Kontaktperson der Einrichtung
infizierte Person

*Fügen Sie mittels des grünen Plus-Symbols weitere Personen zu Ihrer Meldung hinzu