Mitteilung Gebäudeabriss

zur Löschung im Liegenschaftskataster

Angaben zur Person




  • Zur Darlegung des berechtigten Interesses sind dem Antrag entsprechende Nachweise beizufügen.
    (z.B. Vollmacht vom Flurstückseigentümer; Auszug aus dem Notar/- Kaufvertrag oder Grunderwerbsteuerbescheid bei Flurstückskauf; Grundbuchauszug mit Auflassungsvormerkung, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeit oder dgl.)
Gebietsabgrenzung

Ihre Gemarkung und die aktuelle Flurstücksnummer finden Sie unter: https://www.geoportal-lkl.de


Es sind zur Löschung nur vollständig abgerissene Gebäude anzugeben. In Ihrer beigefügten Skizze (z.B. Kopie der Liegenschaftskarte) sind die abgerissenen Gebäude farblich zu kennzeichnen.


Hinweise

 

Diese Mitteilung dient ausschließlich zur Löschung von vollständig abgerissenen Gebäuden aus der amtlichen
Liegenschaftskarte. Sie erfüllen damit Ihre Pflicht nach §6 Abs.3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz.

 

Öffentlich-rechtliche Leistungen aus Anlass der Übernahme der Änderung aufgrund einer Mitteilung über den Abbruch von Gebäuden ist kostenfrei.

 

Eine beabsichtigte Beseitigung von Anlagen ist mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen (Anzeige der Beseitigung von Anlagen nach §61 Absatz 3 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO))

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrages erhoben. Die Angaben sind erforderlich um Ihren Antrag sachgerecht bearbeiten zu können.

Unterschreiben können Sie mit gedrückter Maustaste. Wenn Sie einen Touchscreen besitzen (Tablet oder Smartphone) können Sie direkt mit Ihrem Finger oder einem speziellen Stift unterschreiben.

Nach dem Senden des Formulars, erhalten Sie automatisch eine Kopie an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.


Dienstsitz

Landratsamt Landkreis Leipzig

Vermessungsamt

SG2 Datenbereitstellung und Datenerhebung

Leipziger Str. 67 I 04552 Borna

Tel.: 03433 241 - 1401

Fax: 03437 984 - 7097

E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de

Öffnungszeiten

Dienstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Freitag

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