Antrag auf Recherche

zur Flurstücks- und Besitzstandsentwicklung

und zu vermessungstechnischen Nachweisen

in den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters

und den Liegenschaftskatasterakten

Angaben zur Person

Im Fall von Rückfragen geht es schneller, wenn wir Sie anrufen können. 


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Es können auch beide Optionen ausgewählt werden.

Zeitraum der Flurstücksrecherche

Kalenderdaten oder freie Eingabe 

Die Flurstücksentwicklung kann in vielen Fällen bis in das Jahr 1835 recherchiert werden.

Zeitraum der Besitzstandsentwicklung

Kalenderdaten oder freie Eingabe 

Die Alteigentümerrückverfolgung kann in vielen Fällen zwischen 1835 bis in das Jahr 1950 recherchiert werden.

Zeitraum für die Recherche von vermessungstechnischen Nachweisen

Kalenderdaten oder freie Eingabe 

vermessungstechnische Unterlagen sind in vielen Fällen ab 1835 vorhanden.


  • Zur Darlegung des berechtigten Interesses sind dem Antrag entsprechende Nachweise beizufügen.
    (z.B. Vollmacht vom Flurstückseigentümer; Auszug aus dem Notar/- Kaufvertrag oder Grunderwerbsteuerbescheid bei Flurstückskauf; Grundbuchauszug mit Auflassungsvormerkung, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeit oder dgl.)
Gebietsabgrenzung

Hier können aktuelle oder auch hist. Flurstücke eingetragen werden.


Ihre Gemarkung und die aktuelle Flurstücksnummer finden Sie unter: https://www.geoportal-lkl.de


Ihr Anliegen und Erläuterungen zum Zweck und Umfang der Recherche.


Hinweise

 

Die Flurstücks- und Besitzstandsentwicklung und vermessungstechnische Unterlagen können in vielen Fällen bis in das Jahr 1835 recherchiert werden. Für diese Aufgabe werden die im Archiv vorhanden Liegenschaftskatasterakten genutzt. Für die Recherche der Besitzstandsentwicklung (Alteigentümerdaten) ist das berechtigte Interesse nachzuweisen.

 

Informationen aus dem Liegenschaftskataster sind gebührenpflichtig.
Die Gebühren richten sich nach der Art des Produktes. Für die Recherche in vorliegenden Katasterunterlagen wird eine Gebühr nach Zeitaufwand gemäß Sächsischem Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) erhoben. Darüber hinaus werden für die Bereitstellung von Auszügen aus den Daten und Akten Kosten nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) erhoben.

 

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrages erhoben. Die Angaben sind erforderlich um Ihren Antrag sachgerecht bearbeiten zu können.

weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie hier: Vermessungsamt

Unterschreiben können Sie mit gedrückter Maustaste. Wenn Sie einen Touchscreen besitzen (Tablet oder Smartphone) können Sie direkt mit Ihrem Finger oder einem speziellen Stift unterschreiben.

 

Durch klicken auf das Minus-Symbol kann die Unterschrift gelöscht und danach neu geschrieben werden.

Unterschreiben können Sie mit gedrückter Maustaste. Wenn Sie einen Touchscreen besitzen (Tablet oder Smartphone) können Sie direkt mit Ihrem Finger oder einem speziellen Stift unterschreiben.

Nach dem Senden des Formulars, erhalten Sie automatisch eine Kopie an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.


Dienstsitz

Landratsamt Landkreis Leipzig

Vermessungsamt

SG2 Datenbereitstellung und Datenerhebung

Leipziger Str. 67 I 04552 Borna

Tel.: 03433 241 - 1401

Fax: 03437 984 - 7097

E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de

Öffnungszeiten

Dienstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Freitag

08.30 - 12.00 Uhr

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