Bei Fragen zum Antrag: Standesamt Telefon 034298 70150.

ANFORDERUNG VON URKUNDEN

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Ihre persönlichen Daten
Urkundenanforderung

Bitte geben Sie die Ereignisdaten sowie die persönlichen Daten der Person an, auf die sich der Eintrag bezieht.

Es wird versichert, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind.

Hinweise:

Urkunden erhält die Person, auf die sich der Eintrag bezieht. Des Weiteren sein Ehegatte, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Die antragstellende Person muss über 16 Jahre alt sein.

Aus den Personenstandsbüchern und -registern werden Urkunden ausgestellt, welche sich nach folgenden Fristen ergeben: Geburtenregister 110 Jahre, Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre, Sterberegister 30 Jahre.

Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 15 EUR. Werden gleichzeitig mehrere Exemplare derselben Urkunde ausgestellt, beträgt die Gebühr 7 EUR. Bei erhöhtem Aufwand kann zusätzlich eine Suchgebühr von 30 EUR bis 225 EUR je angefangene halbe Stunde erhoben werden.

Sie erhalten eine Kopie des Antrags an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

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