Stadtverwaltung Freiberg
Ordnungsamt
SG Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe

Heubnerstraße 15

09599 Freiberg

Ihr Ansprechpartner bei Fragen:

Herr Wagner / Frau Müller

Zimmer: 005 / 009

Telefon: (03731) 273-351

E-Mail: Ordnungsamt@freiberg.de

Abbrennen eines Lagerfeuer beantragen bzw. anzeigen

Klärung Ihres Anliegens und Hinweise

 

Der folgende Online-Dienst dient sowohl der Beantragung als auch der Anzeige eines Lagerfeuers. Zwecks Klärung Ihres konkreten Anliegens beantworten Sie bitte folgende Frage:

Da Ihr geplantes Lagerfeuer die Grenzwerte für eine einfache Anzeige überschreitet, unterliegt es der Genehmigungspflicht.

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Genehmigung mit Verwaltungskosten verbunden ist, die auf Sie als Antragsteller zukommen werden.

 

Die Höhe der Gebühr beträgt 31,00EUR. Sofern es notwendig ist, weitere Stellen (z.B. Feuerwehr) mit einzubeziehen, kann sich die Gebühr auf bis zu 120,00EUR erhöhen.

Da Ihr geplantes Lagerfeuer unterhalb der Grenzwerte für eine Genehmigung liegt, können Sie im Folgenden eine einfache Anzeige abgeben.

Rechtsgrundlage: Polizeiverordnung der Stadt Freiberg

 

 

Weitere Hinweise für das Abbrennen offener Feuer:

  1. Geeignete Feuerlöschmittel sind bereitzustellen (z.B.: Wassereimer oder Sand und dazu notwendige Arbeitsgeräte).

  2. Die Waldbrandstufen sind zu beachten und einzuhalten. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 ist jegliches offene Feuer untersagt. Die Genehmigung gilt in diesen Fällen als nicht erteilt. Ob eine Waldbrandgefahrenstufe besteht, ist bei der Feuerwache Freiberg, Brander Straße 29 in 09599 Freiberg, Tel. 03731/22205, zu erfragen oder im Internet unter https://www.mais.de/php/sachsenforst.php abrufbar.

  3. Sie haben bei der Vorbereitung, Durchführung und einen angemessenen Zeitraum nach dem offenen Feuer ständig vor Ort zu sein.

  4. Es sind alle Vorkehrungen zur Sicherheit der anwesenden Personen sowie zum Schutz der umliegenden Gebäude und Grundstücke in eigener Verantwortung zu treffen (Kontrolle der näheren Umgebung). Funkenflug und Windrichtung sind zu beachten!

  5. Der festgelegte Abbrennzeitraum ist einzuhalten!

  6. Durch das Betreiben der Feuerstätte ist sicherzustellen, dass Anwohner in ihren Rechten nicht beeinträchtigt werden, insbesondere durch starke Rauch- und Geruchsbelästigung oder durch Funkenflug bzw. durch Lärmbelästigung. Eine Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrsraumes ist auszuschließen.

  7. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist grundsätzlich verboten! Es ist nur trockenes und unbehandeltes Holz zu verbrennen. Zum Anzünden oder zur Unterstützung des Feuers dürfen keine Mineralölprodukte verwendet werden

Ihre Antragsnummer wird nach Absenden des Formulares vergeben. Dieses Feld ist nicht bearbeitbar.

1. Informationen zum Antragsteller

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

2. Informationen zum offenen Feuer

Ort des Feuers

Zeitraum des Feuers

Zeitraum des Feuers

Größe des Feuers

Größe des Feuers

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist unzulässig! Es ist nur trockenes und unbehandeltes Holz zulässig.

3. Informationen zu Sicherheitsvorkehrungen

Abstände zu benachbarten brennbaren Objekten

Löschmittel

Hochgeladene Anlagen

Hier ist keine Bearbeitung notwendig!

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Universitätsstadt Freiberg

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