Antrag auf Aufnahme meines / unseres Kindes in einer Kindertagesstätte

Angaben persönliche Daten 1. Personensorgeberechtige/r

Angaben persönliche Daten 2. Personensorgeberechtige/r

Angaben persönliche Daten zu betreuendes Kind

Datenschutzrechlichte Einwilligungserklärung

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der
Kindertagesstättenbedarfsplanung


Im Rahmen der Bedarfsplanung für die Kindertagesplätze ist es notwendig personenbezogene Daten zu erfassen und zu speichern. Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Bedarfsermittlung für die Kindertagesplätze sowie die Antragstellung für die Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung. Der Antrag wird dabei sowohl von der Stadt Naunhof für eine städtische Kindertageseinrichtung oder durch die zuständigen freien Träger genutzt. Die personenbezogenen Daten werden hierfür von der Stadt Naunhof an die Träger weitergegeben. Die Beantragung führt nicht zwangsläufig zum Abschluss eines Betreuungsvertrages.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Die zur Verfügung gestellten Daten werden dabei von der Stadtverwaltung Naunhof verarbeitet.
Sollte der Träger der Wunscheinrichtung ein Freier Träger (AWO Kinderwelt gGmbH, Kinderland e.V., Diakonie Leipziger Land e.V.) sein, werden die Daten an den Träger der Wunscheinrichtung zur Verarbeitung weiter gegeben.

Sollte es zu keinem Vertragsabschluss kommen, werden die Daten ein Jahr (Warteliste) nach Erteilung der Absage automatisch gelöscht. Nach Abschluss des Vertrags kann eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Vertragspartners zu speichern, bestehen, um vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Für die Verarbeitung dieser Daten erfolgt im Rahmen des Vertragsabschlusses eine separate Einwilligungserklärung. Als Nutzer haben sie jederzeit ein Recht auf Auskunft und die Möglichkeit, die Anmeldung aufzulösen. Die über Sie gespeicherten Daten können Sie jederzeit abändern lassen.

Ich/wir weiß/wissen, dass wissentlich falsche Angaben oder das vorsätzliche Verschweigen von rechtserheblichen Tatsachen im Sinne § 263 StGB strafbar sind und geahndet werden können. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, wesentliche Änderung zu Familienverhältnissen unverzüglich mitzuteilen.

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