Anlage 17 Zustimmungserklärung / Bescheinigung der Wählbarkeit
Zustimmungserklärung
Bei der Kreistagswahl sowie bei der Stadtratswahl in Kreisfreien Städten und in Gemeinden, soweit sie von der Wahlmöglichkeit des § 2 Absatz 3 KomWG Gebrauch gemacht haben.
Ich
Entsprechend § 5 Absatz 2 Nummer 12 des Personalausweisgesetzes, § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Paßgesetzes.
Name der Partei / Wählervereinigung und (soweit vorhanden) deren Kurzbezeichnung oder Kennwort oder Familienname des Einzelbewerbers
für die oben genannte Wahl unwiderruflich zu.
Ich habe für keinen weiteren Wahlvorschlag für diese Wahl meine Zustimmung zur Benennung als Bewerberin / Bewerber gegeben.
Bescheinigung der Wählbarkeit wird automatisch mit ausgedruckt.
Bescheinigung der Wählbarkeit
Die oben genannte Bewerberin / Der oben genannte Bewerber
ist gemäß § 16 SächsGemO / § 14 SächsLKrO nach den heute vorliegenden Erkenntnissen am Wahltag wahlberechtigt. Er / Sie ist nicht nach § 31 Absatz 2 SächsGemO / § 27 Absatz 2 SächsLKrO von der Wählbarkeit ausgeschlossen.
(Dienstsiegel)