Bei Fragen zum vorübergehenden Gaststättengewerbe: Telefon 034298 70-0.

ANZEIGE ÜBER EIN VORÜBERGEHENDES GASTSTÄTTENGEWERBE

aus besonderem Anlass nach § 2 Abs. 2 SächsGastG

Antragsteller

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
ELSTER spezifischer Wert, welcher die Rechtsform einer nicht natürlichen Person angibt, wenn diese Inhaber des zugrunde liegenden Steuerkontos ist.
Ihre persönlichen Daten

Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes ist mind. zwei Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) der Stadtverwaltung Taucha unter Verwendung dieses Vordruckes schriftlich anzuzeigen.

Angaben zum vorübergehenden Gaststättenbetrieb

Betriebsbeginn

Es wird versichert, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind.

Hinweis:

Die Vorschriften zum Baurecht, der Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz und Jagdschutz sind einzuhalten. Änderungen gegenüber der erstatteten Anzeige sind unverzüglich der Stadtverwaltung Taucha mitzuteilen. Die Daten werden gem. § 2 Abs. 6 SächsGastG den zuständigen Behörden der Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Finanzbehörde und Zollverwaltung übermittelt.

Sie erhalten eine Kopie des Antrags an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

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