In Abteilung II des Grundbuchs sind am Grundstück lastende Rechte und Belastungen vermerkt. Um deren Werteinfluss beurteilen zu können, übermitteln Sie uns bitte ergänzend (entweder mit diesem Antrag oder im Nachgang) die zugehörigen Dokumente, die zur Eintragung geführt haben. Sollten Ihnen diese Eintragungsurkunden nicht vorliegen, erhalten Sie diese beim zuständigen Grundbuchamt.