Gutachterausschuss für Grundstückswerte im

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert gemäß § 194 BauGB

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Vermessungsamt

Geschäftstelle Gutachterausschuss

Postfach 10 02 53/54

01782 Pirna

 

E-Mail: gutachterausschuss@landratsamt-pirna.de


(Wenn Sie nicht Alleineigentümer des Grundstücks sind, übergeben Sie uns bitte die schriftliche Einverständniserklärung der Miteigentümer zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Als Vertreter bedarf es der Herausgabe einer sachverhaltsbezogenen Vollmacht.)

die Erstellung eines Verkehrswergutachtens gemäß § 194 Baugesetzbuch

VEREINBARUNG

zur Ausarbeitung der Grundstückswertermittlung

(Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch)

 

Die Vereinbarung gilt in Verbindung mit dem Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens für das Grundstück.


Lage des Grundstückes

Grundbuchangaben

Grundsteuerwert des Grundstücks:

Zustandsangaben für das Grundstück

(bezogen auf den Wertermittlungsstichtag)

     Gebäudeart

Baujahr

Bemerkungen

Miet- und Pachteinnahmen, jährlich aus:

(ggf. Mieterliste beilegen)

     Nettokaltmiete

       gesamt in €

  Anzahl d.

  Einheiten

Bemerkungen (z. B.

Leerstand, Garage, etc.)

Wohnungs-mieten:

Mieten für PKW-Stellplätze:

Gewerbemieten:

Andere

Einnahmen:

Welche Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen wurden durchgeführt?

Bitte geben Sie auch den Zeitpunkt der Maßnahme an:

siehe beispielhafte Gewerke: Außenwände (unverändert); Dacheindeckung (Tonziegel 2000); Dachstuhl (einzelne Balken gewechselt 2000); Fenster und Außentüren (Fenster erneuert 2020); Innenwände- und Türen (Wände neu gestrichen 2020); Deckenkonstruktion und Treppen (unverändert); Fußböden (Fußbodenheizung Bad und neu gefliest 2020); Heizungsanlage (unverändert); Sanitärausstattung (neu durch Badumbau 2020); elektrotechnische Anlagen (Außenrollläden 2020)

ergänzende Hinweise zu Vertragsverhältnissen und Vereinbarungen:

(ggf. Verträge beilegen)

Bemerkungen

langfristige Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge

weitere Vereinbarungen, z. B. Wohnrechte, Nießbrauchsrechte, Erbbaurechte

Leitungsrechte

Altlastenhinweis

Sofern Altlasten bekannt sind oder im Rahmen der Verkehrsermittlung bekannt werden, kann die kostenpflichtige Heranziehnung eines auf diesem Gebiet fachkundigen, externen Sachverständigen erforderlich werden.


Erklärung des Antragstellers

Bitte informieren Sie uns, sofern die Kostenübernahme durch mehrere Antragsteller anteilig erfolgen soll. Hierzu bedarf es der schriftlichen Einverständniserklärung durch den jeweiligen Kostenschuldner.

Hinweis: Die Gebühren weiterer Ausfertigungen richten sich ebenfalls nach der jeweils gültigen Gutachterausschusskostensatzung.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge wird hiermit beauftragt, für das oben genannte Grundstück ein Wertermittlungsgutachten zu erarbeiten und erhält hiermit die

 

VOLLMACHT

 

im Namen des Antragstellers kostenpflichtige Auszüge und Abschriften anzufordern. Der Gutachterausschuss einschließlich seiner Beauftragten, darf zu obigem Grundstück Zugang nehmen und Besichtigungen vornehmen.

 

Die von den Gutachterausschüssen erstellten Gutachten haben keine bindende Wirkung (§193 Abs. 4 BauGB). Sie sind auch keine im Verwaltungsverfahren anfechtbaren Verwaltungsakte (BVerwG vom 29.11.1972 IV B 102/72, DVBL 1973 S. 371). Behörden und Gerichte sind demnach an das Gutachten des Gutachterausschusses nicht gebunden.

 

In Privatsachen dienen die Gutachten lediglich zur Orientierung eines marktgerechten Preises. Es bleibt Ihnen allerdings unbenommen, von sich aus eine Verbindlichkeit des Gutachtens zu vereinbaren.

 

Die Abnahme des Gutachtens gilt 7 Tage nach seiner Aufgabe bei der Post bzw. bei Übergabe als erfolgt.

 

Die Vergütung ist zum Zeitpunkt der Abnahme fällig und zahlbar.

 

Durch die Auftrags- bzw. Vollmachterteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als verbindlich an.

 


Wichtige Informationen und Hinweise für Sie

 

Folgende Unterlagen sind dem Antrag als pdf-Anlage beizufügen oder per E-Mail bzw. postalisch unter Angabe Ihres Namens und des Wertermittlungsobjekts nachzusenden:

  • Kopie des Grundbuchauszugs (unbeglaubigt, vollständig und zum Wertermittlungsstichtag aktuell)
  • Nachweis der Antragsberechtigung (z. B. Grundbuchauszug, Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümer, Betreuernachweis, Erbschein oder Testament)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte (farbig und zum Wertermittlungsstichtag aktuell), erhältlich über die Geschäftsstelle Liegenschaftskataster des Vermessungsamts (Hinweis: Sofern Sie die Einholung durch uns wünschen, kreuzen Sie dies bitte im dafür vorgesehen Feld an.)
  • für Objekte in Freital und Pirna mit Dohma: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, erhältlich bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung

Beizufügen, wenn relevant:

  • tabellarische Aufstellung der Nettokaltmieten und Pachten am Wertermittlungsstichtag (getrennt nach Wohneinheiten) bzw. Kopien von Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen einschließlich etwaiger Nachträge
  • Details, Lage und Umfang von vorhandenen Grundbucheintragungen in Abteilung II bzw. sonstigen Rechten (Eintragungsurkunden, Verträge, Leitungspläne, etc.)
  • Bauunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Wohnflächenberechnungen), Hinweis: erforderliche Aufmaße sind ggf. kostenpflichtig
  • bei Sonder- und Teileigentum: Wirtschaftspläne mit Angaben zum Hausgeld und zur Instandhaltungsrücklage sowie Protokolle der Eigentümerversammlung (jeweils der letzten zwei vor dem Stichtag gelegenen Wirtschaftsjahre bzw. Beschlusssammlung der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre)
  • bei Grundstücken in Pirna und Freital: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (erhältlich bei der Stadtverwaltung)

Für die Durchführung der Wertermittlung sind Besichtigungen des Grundstücks notwendig. Den Besichtigungstermin geben wir Ihnen rechtzeitig schriftlich oder fernmündlich bekannt. Wir bitten Sie, dass Grundstück zum angegeben Zeitpunkt zugänglich zu machen. Sofern der anberaumte Termin nicht realisierbar ist, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine vergebliche Anfahrt des Grundstücks mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden ist.

 

Ihre personenbezogenen Daten werden durch das Vermessungsamt ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrags erhoben. Die Angaben sind erforderlich, um Ihren Antrag sachgerecht bearbeiten zu können. Informationen zum Datenschutz gemäß DSGV finden Sie im Internet unter folgender Adresse: http://www.landratsamt-pirna.de/gs-gutachterausschuss.html .

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 03501 515 - 3302 oder - 3307 zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:

 

Montag und Freitag                      von 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag            von 08:00 - 12:00 Uhr sowie 13:00 - 18:00 Uhr 

 

Per E-Mail erreichen Sie uns unter gutachterausschuss@landratsamt-pirna.de.

 

Durch Klick auf "Senden und Drucken" werden Ihre Daten sicher und verschlüsselt an den Empfänger übertragen. Änderungen sind nicht mehr möglich. Der Antrag wird damit ausgelöst.

 

Bitte beachten Sie die ggf. mit der Bearbeitung entstehenden Kostenpflicht.

 

(z. B. Grundbuchauszug, Bauunterlagen, Vollmachten von Mieteigentümern, etc.)

Durch Klick auf "Antrag senden" werden Ihre Daten sicher und verschlüsselt an den Empfänger übertragen. Änderungen sind nicht mehr möglich. Der Antrag wird damit ausgelöst.

Bitte beachten Sie die ggf. mit der Bearbeitung entstehenden Kostenpflicht. 

Sofern Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben, wird Ihnen die Eingangsbestätigung an diese E-Mail-Adresse übermittelt.