Gutachterausschuss für Grundstückswerte im
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung gemäß
§ 195 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 10 SächsGAVO
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Vermessungsamt
Geschäftstelle Gutachterausschuss
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna
E-Mail: gutachterausschuss@landratsamt-pirna.de
Sie erhalten nach dem Senden Ihrer Formulardaten eine Eingangsbestätigung auf diese E-Mail.
beantrage ich zur sachgerechten Bewertung des/der Grundstücks/Grundstücke:
orientierend an den auf Seite 2 dieses Antrags angegebenen Auswertungskriterien Auskunft aus der Kaufpreissammlung. Rechtsgrundlage bildet § 195 Baugesetzbuch, in Verbindung mit § 10 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte - Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) vom 10. August 2014 (SächsGVBI S. 455), mit Stand vom 25. März 2021.
Auszug aus der Kaufpreissammlung für bebaute
und/oder unbebaute Grundstücke
Auswahlkriterien
Folgende Kriterien sollen in die Auswahl einbezogen werden:
Erhebungszeitraum:
Geben Sie hier die Zeitspanne an, aus der die Kaufvertragsdaten stammen sollen.
Geben Sie hier die Anzahl der gewünschten Vergleichskaufpreise in einer Spanne an. Sofern die Ergebnisse die Anzahl Ihrer Vorgaben übersteigen und nichts anderes vereinbart ist, werden Ihnen vorrangig die Kaufpreise mit aktuellerem Vertragsdatum mitgeteilt.
Hinweis: Eine starke Eingrenzung der Auswahl führt vor allem in kaufpreisärmeren Lagen oder bei speziellen Grundstücksarten häufig zu einer geringen Ergebniszahl. Es empfiehlt sich daher, aus den folgenden Kriterien nur die prägnantesten Merkmale auszuwählen. Mehrere Angaben sind möglich.
z. B. baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland, Freizeitgartenflächen, Ackerland, Grünland, etc.
Baujahre
Erklärung des Antragstellers
Bitte fügen Sie hier insbesondere den Nachweis Ihres berechtigten Interesses (z. B. den Auftragsnachweis) bei.
Durch Klick auf "Antrag senden" werden Ihre Daten sicher und verschlüsselt an den Empfänger übertragen. Änderungen sind nicht mehr möglich. Der Antrag wird damit ausgelöst.
Bitte beachten Sie die ggf. mit der Bearbeitung entstehenden Kostenpflicht.
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