Gutachterausschuss für Grundstückswerte im

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung gemäß

§ 195 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 10 SächsGAVO

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Vermessungsamt

Geschäftstelle Gutachterausschuss

Postfach 10 02 53/54

01782 Pirna

 

E-Mail: gutachterausschuss@landratsamt-pirna.de


beantrage ich zur sachgerechten Bewertung des/der Grundstücks/Grundstücke:

orientierend an den auf Seite 2 dieses Antrags angegebenen Auswertungskriterien Auskunft aus der Kaufpreissammlung. Rechtsgrundlage bildet § 195 Baugesetzbuch, in Verbindung mit § 10 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte - Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) vom 10. August 2014 (SächsGVBI S. 455), mit Stand vom 25. März 2021.

Auszug aus der Kaufpreissammlung für bebaute

und/oder unbebaute Grundstücke

Auswahlkriterien

Folgende Kriterien sollen in die Auswahl einbezogen werden:

Erhebungszeitraum:

Hinweis: Eine starke Eingrenzung der Auswahl führt vor allem in kaufpreisärmeren Lagen oder bei speziellen Grundstücksarten häufig zu einer geringen Ergebniszahl. Es empfiehlt sich daher, aus den folgenden Kriterien nur die prägnantesten Merkmale auszuwählen. Mehrere Angaben sind möglich.

Baujahre

Erklärung des Antragstellers

 

Bitte fügen Sie hier insbesondere den Nachweis Ihres berechtigten Interesses (z. B. den Auftragsnachweis) bei.

Durch Klick auf "Antrag senden" werden Ihre Daten sicher und verschlüsselt an den Empfänger übertragen. Änderungen sind nicht mehr möglich. Der Antrag wird damit ausgelöst.

Bitte beachten Sie die ggf. mit der Bearbeitung entstehenden Kostenpflicht.

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