Bitte beachten Sie, dass auf Grundlage der Sächsischen Archivgebührenverordnung für mündliche oder schriftliche Auskünfte, die über Hinweise zu Art, Umfang und Benutzbarkeit des einschlägigen Archivgutes hinausgehen, Gebühren erhoben werden. Dies gilt ebenso für erfolglose Ermittlungen.