Bitte beachten Sie, dass auf Grundlage der Sächsischen Archivbenutzungsverordnung für mündliche oder schriftliche Auskünfte, die über einfache Auskünfte zu Art und Benutzbarkeit des einschlägigen Archiv- und Bibliotheksgutes hinausgehen, Gebühren erhoben werden. Dies gilt ebenso für erfolglose Ermittlungen.