Stadtverwaltung Freiberg
Ordnungsamt
SG Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe

Heubnerstraße 15

09599 Freiberg

Ihr Ansprechpartner bei Fragen:

Herr Wagner / Frau Müller

Zimmer: 005 / 009

Telefon: (03731) 273-351

E-Mail: Ordnungsamt@freiberg.de

Drohnenstart- und Landeerlaubnis von städtischen Grundstücken beantragen

Hinweise

 

Grundsätzlich ist der Drohnenpilot in der Pflicht und in der Verantwortung für die Planung und Durchführung eines Drohnenfluges. Es gelten dabei u.a. die Bestimmungen nach der Luftverkehrs-Ordnung, dem Luftverkehrsgesetz, der Durchführungsverordnung DVO (EU) Nr. 2019/947 (Regelungen zum Betrieb von Drohnen), die delegierte Verordnung VO (EU) Nr. 2019/945 (herstellerbezogene technischen Anforderungen und neu definierte Risikoklassen) sowie die Bestimmungen der offenen Kategorie (OPEN Category).


Die Stadt Freiberg ist in der gesamten Planung eines Drohnenfluges nur bedingt beteiligt. Einschlägig ist lediglich § 25 Abs.1 LuftVG. So muss der Grundstückseigentümer sein Einverständnis zum Start bzw. Landung einer Drohne auf seinem Grundstück erklären. Die Stadt Freiberg ist bei einem Drohnenflugvorhaben somit nur dann involviert, wenn der Start bzw. die Landung der Drohne von einem städtischen Grundstück erfolgen soll. Andere Zustimmungen oder Genehmigungen sind von der Stadt Freiberg nicht zu erteilen.

Ihre Antragsnummer wird nach Absenden des Formulares vergeben. Dieses Feld ist nicht bearbeitbar.

1. Informationen zum Antragsteller

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

2. Informationen zum Drohnenpiloten
3. Informationen zur Drohne
4. Informationen zum Drohnenflug

Grundstück oder Platz der Stadt Freiberg

Grundstück oder Platz der Stadt Freiberg

5. Nachweise
Hochgeladene Anlagen

Hier ist keine Bearbeitung notwendig!

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Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zwischenspeichern und Absenden" erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Weiterbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten lediglich für den Zeitraum von 30 Tage aufbewahrt werden.

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