Antrag zur kostenpflichtigen Bereitstellung von Daten des Liegenschaftskatasters

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Antragsteller & Kostenschuldner
Angaben zur Gebietsabgrenzung

Sie können Anlagen zur Gebietsabgrenzung, wie Koordinaten oder eine graphische Darstellung des Polygons an den Antrag anhängen. Mehrere Dateien (dxf, shape, jpg, pdf o.ä.) stellen Sie bitte als ZIP-Container bereit. Zur Erzeugung eines Polygons im Shape-Format nutzen Sie bitte die Web-App des Landesamtes für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN).

Bereitstellung eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte
Die gewählte Kombination von Maßstab und Format kann Probleme bei der Darstellung des gewünschten Gebietes verursachen. In diesem Fall werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bereitstellung von Flurstücks- und Eigentümernachweisen
Bereitstellung digitaler Daten des Liegenschaftskatasters
Darstellung des berechtigten Interesses des Antragstellers bei Eigentümernachweisen
Allgemeine Bezugs- und Nutzungsbedingungen

Die Daten des Liegenschaftskatasters erhalten Grundstückseigentümer ihr Grundstück betreffend sowie Behörden, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Notare zu ihrer Aufgabenerfüllung. Andere natürliche Personen sowie juristische Personen erhalten Sachdaten, wenn öffentliche Belange oder offenkundig schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht entgegenstehen, Eigentümerdaten nur, wenn darüber hinaus ein berechtigtes Interesse besteht. Als Eigentümerdaten gelten Eigentumsanteile, Eigentumsart, weitere Daten der ersten Abteilung des Grundbuches, Anschriften, Namen, Geburtsdaten, Geburtsnamen der Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte sowie die Namen und Anschriften ihrer Verfügungsberechtigten und Bevollmächtigten.
Als Sachdaten gelten Daten über die Flurstücke und Gebäude, Grundbuchamt, Grundbuchbezirk und amtliche Feststellungen. Die Nutzung der Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftskataster ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
Auf Antrag erteilt die Vermessungsbehörde, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erlaubnis, Präsentationsausgaben der Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweise sowie Darstellungen aus den Liegenschaftskatasterakten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen; die Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren ist erlaubnisfrei.

Die Gebühren für Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO).

Mit dem Absenden des Antrages erhalten Sie eine Kopie (PDF-Format) an Ihre E-Mail-Adresse/Ihr Nutzerkonto. Die Antragskopie wird Ihnen ebenfalls auf der Folgeseite zum Download bereitgestellt.