Antrag zur kostenpflichtigen Bereitstellung von Daten des Liegenschaftskatasters

Ihre Daten
Angaben zur Gebietsabgrenzung
Zusammenfassung

Schnellere Beantragung mittels Vorlagen

Wenn Sie häufiger einen Antrag stellen, können Sie Vorlagen als XML-Dateien speichern. So können Sie diese Dateien beim nächsten Antrag wieder verwenden. So geht's:

  1. Füllen Sie den Antrag mit Angaben aus, die immer gleich bleiben (zum Beispiel Name der Organisation, Adresse). Senden Sie den Antrag noch nicht ab.
  2. Klicken Sie auf den Button "Vorlage speichern" und speichern Sie die XML-Datei auf Ihrem Computer.
  3. Beim nächsten Antrag klicken Sie auf den Button "Laden" und wählen die gespeicherte XML-Datei aus. Dann können Sie den Antrag weiter ausfüllen und abschicken.
all fields with (*) are required
Vorlage laden

Um eine zuvor gespeicherte XML-Datei zu laden, wählen Sie die Datei aus und klicken Sie auf "Laden". Die Daten sollten dann wiederhergestellt sein.

Wenn Sie schon eine BundID oder ein Mein Unternehmenskonto haben, können Sie sich damit anmelden. So werden Ihre persönlichen Daten oder Firmendaten automatisch eingetragen. Klicken Sie dafür auf den Button "BundID Login" oder "Mein Unternehmenskonto Login" und folgen Sie den Anweisungen.

Antragsteller
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Kostenschuldner (Rechnungsempfänger)
Bitte laden Sie eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des Kostenschuldners hoch. Diese muss Name, Anschrift, das betroffene Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück) sowie die Bestätigung der Kostenübernahme enthalten.
Angaben zur Gebietsabgrenzung

Die Gemarkung ist ein Verbund mehrer zusammenhängender Grundstücke bzw. Flurstücke.

Bitte geben Sie in diesem Feld die Flurstücksnummer(n) bestehend aus Flurstückszähler und Flurstücksnenner an.

Sie können Anlagen zur Gebietsabgrenzung, wie Koordinaten oder eine graphische Darstellung des Polygons an den Antrag anhängen. Mehrere Dateien (dxf, shape, jpg, pdf o.ä.) stellen Sie bitte als ZIP-Container bereit. Zur Erzeugung eines Polygons im Shape-Format nutzen Sie bitte die Web-App des Landesamtes für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN).

Bereitstellung eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte (umgangssprachlich als Flurkarte, Flurplan, Flurstückskarte, Lageplan oder Katasterkarte bezeichnet) ist der darstellende Teil des in ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) geführten Katasternachweises.

 

In einer Liegenschaftskarte mit Katasternachweis nach §12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO werden Grenzpunkte, die nach dem 31. August 2003 bestimmt wurden, besonders dargestellt (kreisförmige Signatur in rot). Liegt kein Katasternachweis nach §12 Absatz 2 vor, werden Flurstücksgrenzen durch die Katasternachweise, die vor dem 1. September 2003 bestimmt wurden, unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Genauigkeit und Zuverlässigkeit, nachgewiesen.

Die gewählte Kombination von Maßstab und Format kann Probleme bei der Darstellung des gewünschten Gebietes verursachen. In diesem Fall werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bereitstellung von Flurstücks- und Eigentümernachweisen

Hinweis zum E-Mail-Versand: Eigentümerdaten werden verschlüsselt übertragen.

Bereitstellung digitaler Daten des Liegenschaftskatasters
Darstellung des berechtigten Interesses des Antragstellers bei Eigentümernachweisen

Laut § 11 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) dürfen die Vermessungsbehörden Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung stellen.

Allgemeine Bezugs- und Nutzungsbedingungen

Die Daten des Liegenschaftskatasters erhalten Grundstückseigentümer ihr Grundstück betreffend sowie Behörden, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Notare zu ihrer Aufgabenerfüllung. Andere natürliche Personen sowie juristische Personen erhalten Sachdaten, wenn öffentliche Belange oder offenkundig schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht entgegenstehen, Eigentümerdaten nur, wenn darüber hinaus ein berechtigtes Interesse besteht. Als Eigentümerdaten gelten Eigentumsanteile, Eigentumsart, weitere Daten der ersten Abteilung des Grundbuches, Anschriften, Namen, Geburtsdaten, Geburtsnamen der Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte sowie die Namen und Anschriften ihrer Verfügungsberechtigten und Bevollmächtigten.
Als Sachdaten gelten Daten über die Flurstücke und Gebäude, Grundbuchamt, Grundbuchbezirk und amtliche Feststellungen. Die Nutzung der Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftskataster ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
Auf Antrag erteilt die Vermessungsbehörde, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erlaubnis, Präsentationsausgaben der Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweise sowie Darstellungen aus den Liegenschaftskatasterakten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen; die Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren ist erlaubnisfrei.

Die Gebühren für Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO).

Mit dem Absenden des Antrages erhalten Sie eine Kopie (PDF-Format) an Ihre E-Mail-Adresse/Ihr Nutzerkonto. Die Antragskopie wird Ihnen ebenfalls auf der Folgeseite zum Download bereitgestellt.

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