Hinweis: Ihr Kind kann nur in einem der o. g. Fächer beschult werden. Kinder evangelischen, katholischen oder jüdischen Glaubens nehmen am Unterricht ihres Bekenntnisses teil, sofern nicht vom Abmelderecht Gebrauch gemacht wird. Kinder, die nicht am o.g. Religionsunterricht oder ersatzweise an der religiösen Unterweisung ihrer Gemeinschaft teilnehmen, besuchen den Ethikunterricht. Der Unterricht im Fach Religion kann auf Antrag von Kindern besucht werden, die konfessionsfremd sind oder keiner Konfession angehören.(*4