Antrag auf Bereitstellung von

Informationen aus den Bestandsdaten

des Liegenschaftskatasters

an Jagdgenossenschaften des Freistaates Sachsen



Gebietsabgrenzung

Alternativ können Sie hier eine Flurstückskennzeichenliste der bejagbaren Flurstücke im Format „csv.“ oder „txt.“ dem Antrag beifügen. Die einzelnen Einträge in der Liste sind entweder durch ein Komma oder durch einen Zeilenumbruch getrennt einzugeben.

Es ist für das Flurstückskennzeichen folgendes Format zu verwenden:
14 (Länderkennung Sachsen) Gemarkungsschlüssel (4-stellig) –
Flurstückszähler (5-stellig) / Flurstücksnenner (4-stellig)

Den aktuellen Gemarkungsschlüsselkatalog des Freistaates Sachsen finden Sie hier:
 https://www.landesvermessung.sachsen.de

Beispiel für die Gemarkung Borna, Flurstück 2210/331, 500 und 25a
141834-02210/0331
141834-00500
141834-00025/000a


Gebühren für Replikationen mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand

Datenformat

Gebühr je Replikation

NAS, DXF, SHAPE, GeoTIFF, CSV

25,00 EUR
(einfacher Bereitstellungsaufwand, einfache Konfektionierung)

 

26,00 EUR bis 500,00 EUR
(erhöhter Bereitstellungsaufwand, umfangreiche Konfektionierung)


Lizenz oder öffentlich-rechtliche Erlaubnis, für die Nutzung bereitgestellter Replikationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens, nach §1 der Sächsischen Geodatennutzungsverordnung vom 10. August 2017 (SächsGVBl. S. 483), in der jeweils geltenden Fassung und §§ 11 und 13 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG)

  • Die bereitgestellten Daten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung, unter den Bedingungen der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0", verwendet werden.
  • Bei Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist folgender Quellenvermerk zu verwenden: Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist der „Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen GeoSN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.

  • Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, mit Ausnahme der Vorlage in öffentlich-rechtlichen Verfahren.

  • Landkreise und Gemeinden dürfen Informationen aus den Eigentümerdaten an Körperschaften des öffentlichen Rechts weitergeben, soweit diese deren Aufgaben wahrnehmen und die Informationen zur Erfüllung benötigen.


Erklärung zu dem Antrag auf Datenübermittlung

 

Die Jagdgenossenschaft, vertreten durch den Vorstand, versichert hiermit, dass die zu einer Datenübermittlung
angeforderten Flurstücke gem. § 8 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der
Jagdgenossenschaft gehören und keine befriedeten Flächen nach § 6a BJagdG i. V. m. § 7 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG) darstellen.


Das berechtigte Interesse nach § 11 Abs. 2 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) an den entsprechenden Eigentümerdaten ergibt sich daraus, dass die angeforderten Eigentümerdaten ausschließlich zur Aufstellung eines Jagdkatasters gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 SächsJagdG i. V. m. § 21 Abs. 1 Nr. 2 Sächsische Jagdverordnung (SächsJagdVO) genutzt werden und ein Missbrauch damit ausgeschlossen ist.

Hinweise

 

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrages erhoben. Die Angaben
sind erforderlich, um Ihren Antrag sachgerecht bearbeiten zu können. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung
Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach den Vorschriften des Sächsischen Datenschutzgesetzes.


Die Berechnungsgrundlage für die Kosten ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern
über Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
(Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO) in der derzeitig geltenden Fassung.

Unterschreiben können Sie mit gedrückter Maustaste. Wenn Sie einen Touchscreen besitzen (Tablet oder Smartphone) können Sie direkt mit Ihrem Finger oder einem speziellen Stift unterschreiben.

Nach dem Senden des Formulars, erhalten Sie automatisch eine Kopie an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.


Dienstsitz

Landratsamt Landkreis Leipzig

Vermessungsamt

SG2 Datenbereitstellung und Datenerhebung

Leipziger Str. 67 I 04552 Borna

Tel.: 03433 241 - 1401

Fax: 03437 984 - 7097

E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de

Öffnungszeiten

Dienstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Freitag

08.30 - 12.00 Uhr