Landratsamt
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vermessungsamt Referat Katasterentwicklung Postfach 10 02 53/54 01782 Pirna
Mitteilung Gebäudeabriss
zur Fortführung im Liegenschaftskataster
Die Mitteilung dient ausschließlich der Löschung von vollständig abgerissenen Gebäuden aus der amtlichen Liegenschaftskarte. Sie erfüllen damit Ihre Pflicht nach § 6 Abs.3 Sächsisches Vermessungs-und-Katastergesetz.
Die Übernahme der Änderung erfolgt kostenfrei.
Angaben zum Antragsteller
bei Personen bitte Vor- u. Nachnamen angeben
Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen und für die Zustellung der Eingangsbestätigung.
Gebietsabgrenzung
oder
Befinden sich mehrere Gebäude auf dem Flurstück ist das Gebäude, das bereits abgerissen wurde, näher zu beschreiben oder in einer Skizze markiert als Anlage beizufügen.