Stadtverwaltung Freiberg
Ordnungsamt
SG Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe

Heubnerstraße 15

09599 Freiberg

Ihr Ansprechpartner bei Fragen:

Herr Wagner / Frau Müller

Zimmer: 005 / 009

Telefon: (03731) 273-351

E-Mail: Ordnungsamt@freiberg.de

 

Graffitibeseitung - Förderung beantragen

Hinweise

 

Um Schmierereien an Hauswänden zu entfernen und dagegen vorzubeugen, hat die Stadt Freiberg ein eigenes Förderprogramm aufgelegt. Dieses sieht eine finanzielle Unterstützung von Hauseigentümern mit bis zu 2.000 Euro vor.

 

Was wird gefördert:

  • Entfernung von Graffiti-Schmierereien

  • Vorbeugende Maßnahmen, wie Fassadenbegrünung, Anti-Graffitibeschichtung oder andere gestalterischen Maßnahmen

 

Welche Summe wird übernommen, je Grundstück:

Insgesamt können Hauseigentümer zwischen 150 und 2.000 Euro abrufen, um Schmierereien an den Hauswänden in Freiberg zu entfernen und neuen Schmierereien vorzubeugen.

  • Eigenleistungen am Grundstück: bis zu 150 Euro (selbst streichen, Gerüste aufstellen, ...)

  • Umsetzung durch beauftragte Fachfirma: bis zu 500 Euro

 

Zur Förderrichtlinie für die Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen

Klärung des Anliegens

Ihre Antragsnummer wird nach Absenden des Formulares vergeben. Dieses Feld ist nicht bearbeitbar.

1. Informationen zum Antragsteller

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Bankverbindung
2. Informationen zur betroffenen baulichen Anlage
3. Informationen zu den geplanten Anti-Graffiti-Maßnahmen
Beseitigungsmaßnahmen
Präventionsmaßnahmen
4. Informationen zu anderen beantragten Förderungen
5. Anlagen

bei der Anwendung von technischen Reinigungsverfahren zur Entfernung der Graffiti

bei der Anwendung von technischen Reinigungsverfahren zur Entfernung der Graffiti

Hochgeladene Anlagen

Hier ist keine Bearbeitung notwendig!

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Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zwischenspeichern und Absenden" erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Weiterbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten lediglich für den Zeitraum von 30 Tage aufbewahrt werden.

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