Landratsamt

Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

für Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung

1. Angaben zur Person

2. Antragsunterlagen

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (hier)

Bitte beachten Sie, dass die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen und zu unterschreiben ist. 

3. Hinweise

  • Personen im Asylverfahren und abgelehnte Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien) darf keine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden, wenn der Asylantrag nach dem 31.08.2015 gestellt wurde.
  • Personem im Asylverfahren und abgelehnte Asylbewerber aus den Länder Georgien und Moldau darf keine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden, wenn der Asylantrag nach dem 30.08.2023 gestellt wurde.
  • Die Erlaubnis bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
  • Die Erlaubnis wird für Asylsuchende bis zum Erlöschen der Aufenthaltsgestattung, längstens jedoch für den Zeitraum erteilt, für welchen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegt.
  • Die Erlaubnis wird für Duldungsinhaber-/innen max. für die jeweilige Dauer der Duldung erteilt. Auf die Versagungsgründe aus § 60b Abs. 5 Satz 2 und § 60a Abs. 5b Aufenthaltsgesetz wird hingewiesen.
  • Die Erlaubnis wird mit Erlöschen der Aufenthaltsgestattung oder mit Ablauf der Duldung unwirksam.

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