Landratsamt

Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

für Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung

1. Angaben zur Person

2. Antragsunterlagen

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (hier)

Bitte beachten Sie, dass die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen und zu unterschreiben ist. 

3. Hinweise

  • Personen im Asylverfahren und abgelehnte Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien, Georgien, Moldau, Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und Türkei) darf keine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden.
  • Wir verweisen auf die Übergangsregelung des § 104 Abs. 18 AufenthG.
  • Die Erlaubnis bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
  • Die Erlaubnis wird für Asylsuchende bis zum Erlöschen der Aufenthaltsgestattung, längstens jedoch für den Zeitraum erteilt, für welchen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegt.
  • Die Erlaubnis wird für Duldungsinhaber-/innen max. für die jeweilige Dauer der Duldung erteilt. Auf die Versagungsgründe aus § 60b Abs. 5 Satz 2 und § 60a Abs. 5b Aufenthaltsgesetz wird hingewiesen.
  • Die Erlaubnis wird mit Erlöschen der Aufenthaltsgestattung oder mit Ablauf der Duldung unwirksam.

Die Informationspflichten nach DSGVO finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.landratsamt-pirna.de/infopflichten-dsgvo.html.


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