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"Arbeitshilfe - Kommunaler Leistungskatalog zur Umsatzsteuer mit § 2b UStG"

 

 

Wir werden ab dem 15. April 2024 eine volldigitale Arbeitshilfe über ein Abonnement anbieten. Es soll mindestens zweimal im Jahr voraussichtlich zum 30. Juni und zum 31. Dezember eine Überprüfung anhand aktueller Verfügungen bzw.  Rechtssprechung erfolgen.

 

Das Jahresabonnement bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr, unabhängig von der tatsächlichen Bezugsdauer im jeweiligen Kalenderjahr. Es wurden folgende Bezugspreise festgelegt:

  • 1. Nutzer 178,50 Euro brutto pro Kalenderjahr
  • ab dem 2. Nutzer 150,00 Euro brutto pro Kalenderjahr je Nutzer. 

weitere Hinweise zum Abonnement:

  • Die Arbeitshilfe wird als Online-Zugang über einen separaten zugangsgeschützten Bereich auf der Homepage des SSG verfügbar sein. Die entsprechenden Zugangsdaten werden wir nach Abschluss eines verbindlichen Abonnement zur Verfügung stellen. Die Erstzugänge werden erst ab 15. April 2024 freigeschaltet.
  • Nutzungsrecht wird auf die angegebene Anzahl an Nutzern beschränkt (Named-User-Lizenz).
  • Die Urheberrechte liegen beim SSG (Herausgeber) oder Autor.
  • Der SSG ist berechtigt, den Funktionsumfang der Arbeitshilfe  jederzeit weiterzuentwickeln und anzupassen, solange hiermit keine wesentliche Änderung der Dienste bedingt ist, die die vertraglich vereinbarte Nutzung unmöglich macht oder wesentlich einschränkt und für den Kunden unzumutbar ist.
  • Dem Kunden/Nutzern ist es nicht gestattet, die Arbeitshilfe außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen und in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen oder durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen oder Webcrawler-Programme oder vergleichbare Technologien einzusetzen, um automatisiert Inhalte aus der Arbeitshilfe abzurufen. Insbesondere ist es dem Kunden/Nutzer untersagt auf den Objektcode oder Quellcode zuzugreifen, die Dienste zu bearbeiten, zu übersetzen oder in anderer Form zu ändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren, oder den Quellcode auf andere Weise festzustellen oder abgeleitete Werke der Dienste zu erstellen.
  • Das Abonnement oder einzelne Nutzerzugänge können spätestens bis 01.12. mit Wirkung zum 31.12. des Kalenderjahres gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform. Von der Kündigung betroffene Nutzerzugänge werden ab 01.01. des folgenden Kalenderjahres zur Nutzung gesperrt.
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Hinweis: Personenbezogene Daten werden nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes verarbeitet und vertraulich behandelt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Klärung etwaiger Rückfragen. Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung unter https://www.ssg-sachsen.de/index.php?id=datenschutzerklaerung.