Planungsanfrage für PV-Freiflächenanlagen

 

(Rechtsgrundlage: § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG)

Als Investor oder Flächeneigentümer können Sie nachfolgend beim Referat Bauantragsbearbeitung eine Anfrage für eine PV-Freiflächenanlagen auf Baugrundstücken im Landkreis Mittelsachsen stellen.

Sie erhalten in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen eine erste Auskunft, welches Verfahren gewählt werden muss und welche nächsten Planungsschritte folgen müssen, um Ihr Vorhaben realisieren zu können.

1. Bauherr/Planer
2. Grundstück
3. Angaben zum Projekt
Optionale/ergänzende Fragen
Anhänge

Hinweise   

Die untere Bauaufsichtsbehörde trifft im Rahmen einer bewertenden Feststellung bezogen eine Zuordnung zu einem städtebaulichen Bereich nach §§ 29 ff.  BauGB und trifft im Wege einer schlichten Sachstandsmitteilung eine rechtsunverbindliche behördliche Auskunft.

Die Rechtsauskunft kann kostenpflichtig sein (Tarifstelle 3.2. lfd. Nr. 1 des 10. Sächsischen Verwaltungskostengesetzes SächsVwKG).

Datenschutzrechtliche Hinweise

Die in dem Antrag und in den erforderlichen Unterlagen verlangten Angaben werden auf Grund von § 25 VwVfG erhoben. Die Beigabe von Planzeichnungen beruht auf § 9 Abs. 4 DVO SächsBO. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich. Angaben zur Telefonnummer sind freiwillig. Ihre Angaben können das Verfahren befördern.

Sie erhalten eine Kopie der Anfrage für Ihre Unterlagen per E-Mail, nachdem Sie auf "Senden" geklickt haben.