Überweisungen mit der Bezahlkarte

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Hinweise

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Logo Elster

Überweisungen können nur an freigeschaltete Empfänger durchgeführt werden.

Dafür muss die IBAN durch das Ausländeramt freigeschaltet werden. Über dieses Online-Formular können Sie die Freischaltung der Bereiche „ÖPNV“ und „Telekommunikation“ anfragen. Alle anderen Bereiche tragen Sie bitte über die Auswahl „Sonstiges“ und das Textfeld ein.

 

Neue IBAN werden vom Ausländeramt nur freigeschaltet, wenn dieses Online-Formular vollständig eingegangen ist.

Datenschutzhinweise

Bitte füllen Sie das Formular ausschließlich in lateinischen Buchstaben aus.

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

\\n\\n

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Ihre Daten
Freischaltung der IBAN

Das hat nicht funktioniert. Bitte versuchen Sie es noch einmal.

Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen

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