Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
(gem. § 195 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 SächsGAVO)
für bebaute Grundstücke

und Wohnungseigentum / Teileigentum

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5
Schritt 6
Angaben zur Person

Antragsteller / Kostenschuldner

Im Fall von Rückfragen geht es schneller, wenn wir Sie anrufen können.

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eine nicht grundstücksbezogene und anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung gemäß § 195 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 4 SächsGAVO (ohne Flurstücks- und/oder Hausnummern)

Lage des Bewertungsgrundstückes

Ihre Gemarkung und die aktuelle Flurstücksnummer finden Sie unter: https://www.geoportal-lkl.de

Auswahlkriterien für den Auszug aus der Kaufpreissammlung

für bebaute Grundstücke

Hinweis: Eine starke Eingrenzung der Auswahl ergibt häufig nur eine kleine Menge von Vergleichspreisen. Es empfiehlt sich daher aus den folgenden Kriterien nur die prägnantesten Merkmale auszuwählen.


oder

Hinweis:

Verkaufspreise in anonymisierter Form (Gebühr: 30 EUR je angefangene halbe Stunde)

Verkaufspreise grundstücksbezogen (Gebühr: bis zu 5 Kauffällen je 20 EUR, je weiteren Kauffall 10 EUR)

 

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung.

Teileigentum ist das Sondereigentum an einer nicht zu Wohnzwecken genutzten Einheit.

Hinweis und Datenschutz
  • alle durch die Auskunft erhaltenen Angaben streng vertraulich zu behandeln und diese nur für den Zweck zu verwenden, zu dessen Erfüllung sie erteilt worden sind,
  • bei einer Gutachtenerstellung/Veröffentlichung nur anonymisierte Daten der Vergleichsgrundstücke aufzunehmen und
  • die zur Verfügung gestellten Daten zum frühest möglichen Zeitpunkt zu vernichten.

Ihre personenbezogenen Daten werden durch das antragsbearbeitende Amt ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrages erhoben. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 abs. 1 lit. E der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 24.05.2016 (ABl. EU 04. Mai 2016 L 119 S. 1f., korrigiert durch Corrigendum zu 2012/0011 (COD), Nr. 12399/16) in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG).

Kostenübernahmeerklärung Antragsteller

 

Mir ist bekannt, dass sowohl für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung als auch für eine Mitteilung, dass keine vergleichbaren Kauffälle entsprechend meiner Auswahlkriterien vorhanden sind, Kosten nach dem aktuellen „Kostenverzeichnis für Leistungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle“ erhoben werden.


Unterschreiben können Sie mit gedrückter Maustaste. Wenn Sie einen Touchscreen besitzen (Tablet oder Smartphone) können Sie direkt mit Ihrem Finger oder einem speziellen Stift unterschreiben.


Dienstsitz

Landratsamt Landkreis Leipzig

Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Leipziger Str. 67 I 04552 Borna

Tel.: 03433 241 - 1401

Fax: 03437 984 - 7101

E-Mail: gutachterausschuss@lk-l.de

Öffnungszeiten

Dienstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Freitag

08.30 - 12.00 Uhr

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