Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (gem. § 195 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 SächsGAVO) für bebaute Grundstücke
und Wohnungseigentum / Teileigentum
Antragsteller / Kostenschuldner
Im Fall von Rückfragen geht es schneller, wenn wir Sie anrufen können.
eine nicht grundstücksbezogene und anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung gemäß § 195 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 4 SächsGAVO (ohne Flurstücks- und/oder Hausnummern; Gebühr 30 € je angefangene halbe Stunde)
Ihre Gemarkung und die aktuelle Flurstücksnummer finden Sie unter: https://www.geoportal-lkl.de
Auswahlkriterien für den Auszug aus der Kaufpreissammlung
für bebaute Grundstücke
Hinweis: Eine starke Eingrenzung der Auswahl ergibt häufig nur eine kleine Menge von Vergleichspreisen. Es empfiehlt sich daher aus den folgenden Kriterien nur die prägnantesten Merkmale auszuwählen.
oder
Hinweis:
Verkaufspreise in anonymisierter Form (Gebühr: 30 EUR je angefangene halbe Stunde)
Verkaufspreise grundstücksbezogen (Gebühr: bis zu 5 Kauffällen je 20 EUR, je weiteren Kauffall 10 EUR)
Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung.
Teileigentum ist das Sondereigentum an einer nicht zu Wohnzwecken genutzten Einheit.
Ihre personenbezogenen Daten werden durch das antragsbearbeitende Amt ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrages erhoben. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 abs. 1 lit. E der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 24.05.2016 (ABl. EU 04. Mai 2016 L 119 S. 1f., korrigiert durch Corrigendum zu 2012/0011 (COD), Nr. 12399/16) in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG).
Kostenübernahmeerklärung Antragsteller
Mir ist bekannt, dass sowohl für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung als auch für eine Mitteilung, dass keine vergleichbaren Kauffälle entsprechend meiner Auswahlkriterien vorhanden sind, Kosten nach dem aktuellen „Kostenverzeichnis für Leistungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle“ erhoben werden.
Unterschreiben können Sie mit gedrückter Maustaste. Wenn Sie einen Touchscreen besitzen (Tablet oder Smartphone) können Sie direkt mit Ihrem Finger oder einem speziellen Stift unterschreiben.
Dienstsitz
Landratsamt Landkreis Leipzig
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Leipziger Str. 67 I 04552 Borna
Tel.: 03433 241 - 1401
Fax: 03437 984 - 7101
E-Mail: gutachterausschuss@lk-l.de
Öffnungszeiten
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr