Erstantrag auf Anerkennung eines Assistenzhunds

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Art des Antrags
Personenbezogene Angaben Antragsteller
Antragsteller vertretende Person, falls nötig oder gewünscht

Bei minderjährigen Antragstellern ist eine sorgeberechtigte Person oder ein Vormund einzutragen. Bei volljährigen Antragstellern gegebenenfalls eine bevollmächtigte oder betreuende Person im Aufgabenbereich.

Kontaktangaben der Person, die den Antragsteller vertritt.

Angaben zum Assistenzhund

Falls der Hund gechippt ist, bitte den Nummerncode angeben, damit der Nummerncode im Ausweis mit angegeben wird.

Art der Unterstützung nach Schwerpunkt

Angaben zur Ausbildung des Assistenzhunds

Die Unterlagen können dem Online-Antrag über die Schaltflächen einzeln beigefügt und hochgeladen werden. Sollten Sie die Unterlagen nicht vollständig in digitaler Form zur Verfügung stellen können, ist der Antrag einschließlich der Unterlagen per Post an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu senden.

Anlagen




Es ist kein biometrisches Passbild erforderlich.



Dem Antrag beizufügende Unterlagen
Erklärung

Mit der Antragstellung erkläre ich, dass

Freiwillige Angaben

Für die Bearbeitung des Antrags ist es wichtig, dass der/die Antragsteller/in über den Stand des Verfahrens, die nötigen Zuarbeiten und die getroffene Entscheidung in wahrnehmbarer Form informiert wird. Mit den folgenden freiwilligen Angaben, wie die Information mit dem/der Antragsteller/in am besten sichergestellt werden soll, ist mehr Teilhabe möglich:

Durch Übersendung der erforderlichen Angaben und Nachweise nach der Assistenzhundeverordnung vom 19.12.2022 (AHundV) beantrage ich die Anerkennung des Assistenzhundes, die Ausstellung eines Ausweises und die Aushändigung eines Abzeichens.

Hinweisblatt zum Datenschutz

Für die im Verfahren verwendeten Formulare ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), Albertstr. 10, 01097 Dresden, verantwortlich. 

Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie telefonisch unter 0351/ 56455088 oder per E-Mail unter dsb@sms.sachsen.de. 

Welche Daten werden verarbeitet?

Es werden die personenbezogenen Daten verarbeitet, die dem SMS bei Antragstellungen nach den §§ 21 bis 24 AHundV bekannt werden. 
Es können Daten folgender Datenkategorien verarbeitet werden:

  • Name, Vornamen
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummern)
  • Daten zu vertretenden Personen
  • Daten zur Behinderung oder Schwerbehinderung und zu deren Feststellung 
  • Daten zu absolvierten Ausbildungen und Prüfungen gemeinsam mit dem Assistenzhund
  • Biometrische Daten (Lichtbilder)

Darüber hinaus können in Abhängigkeit von den eingereichten Unterlagen und mitgeteilten Informationen weitere Daten mit Bezug zur Antragstellung verarbeitet werden.
Wird der/die Antragsteller/in durch eine andere Person vertreten (sorgeberechtigte Person, Vormund, Bevollmächtigte/r, Betreuer), werden personenbezogene Daten durch die jeweilige Person zum Zwecke der Bearbeitung an das SMS übermittelt.

Zweck der Verarbeitung?

Die Daten werden zur Durchführung des Verwaltungsverfahrens nach der AHundV verarbeitet. 
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung?
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c), 9 Abs. 2 lit. b) DSGVO, §§ 21 bis 24 AHundV i.V.m. § 3 Abs. 1 SächsDSDG. 
Die Antragstellung ist freiwillig. Wenn keine Angaben oder keine vollständigen Angaben gemacht werden, kann der Antrag möglicherweise nicht bearbeitet werden. 
Soweit dem SMS über die verlangten Nachweise hinaus Angaben oder Unterlagen zugesandt werden, liegt in der Zusendung eine Einwilligung in die Verarbeitung dieser Daten. Diese Einwilligung ist dann die einzige Rechtsgrundlage für die weitere Datenverarbeitung der zusätzlichen personenbezogenen Daten.
Wer hat Zugriff auf die Daten?
Die Daten werden nur zum Zwecke der Bearbeitung des Antrags durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am SMS bearbeitet. Zur Erstellung des Ausweises können die Daten begrenzt auf den dafür nötigen Umfang an einen Auftragsverarbeiter übermittelt werden, der die Ausweise herstellt. Für die Herstellung des Abzeichens werden keine Daten benötigt.  

Dauer der Datenverarbeitung?

Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens höchstens 12 Jahre lang gespeichert, um zweimalige Verlängerungen um jeweils ein Jahr zu ermöglichen. Anschließend werden die Daten gelöscht.

Übermittlung von Daten an einen Drittstaat?

Eine Übermittlung von Daten an einen Staat außerhalb der Europäischen Union/des EWR (Drittstaat) erfolgt nicht.

Datenschutzrechte?

Sie haben folgende Rechte:

  • Sie können sich bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten beschweren.
  • Sie können Auskunft über Ihre Daten verlangen, die gespeichert wurden (Art. 15 Abs. 1 DSGVO).
  • Sie können eine kostenlose Kopie dieser Daten verlangen (Art. 15 Abs. 3 DSGVO).
  • Sie können verlangen, Ihre Daten zu vervollständigen, wenn sie unvollständig sind, oder zu berichtigen, wenn sie fehlerhaft sind (Art. 16 DSGVO).
  • Sie können verlangen, Ihre Daten zu löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden (Art. 17 DSGVO).
  • Sie können verlangen, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken (Art. 21 DSGVO).
  • Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widersprechen.
  • Soweit die Einwilligung die einzige Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung darstellt, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ein Widerruf für die Vergangenheit ist nicht möglich. Der Widerruf ist entweder an das SMS (Referat 43) unter der oben genannten Anschrift oder per E-Mail an das Funktionspostfach assistenzhunde@sms.sachsen.de zu richten. 
  • Sie können sich bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, die schriftlich unter Postfach 110132, 01330 Dresden, erreichbar ist.

Information zum Datenschutz

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