Dozenten und Fortbildungsteilnehmer, die Bedienstete des Freistaates Sachsen sind, haben Anspruch auf eine amtlich unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung.
Gemäß des § 6 Abs. 3 des Sächsischen Reisekostengesetzes i.V.m. der VwV Verpflegung in Fortbildungseinrichtungen ist die amtlich unentgeltliche Verpflegung von diesem Personenkreis zwingend in Anspruch zu nehmen. Dazu wird am Anreisetag eine Verpflegungskarte mit entsprechendem Guthaben ausgegeben (Frühstück 7,00 € / Mittag 9,80 € / Abendessen 7,00 €).
Bei der Durchführung von Tagungen kann gewählt werden, ob die Teilnehmer amtlich unentgeltlich verpflegt werden sollen oder nicht.
Abmeldungen sind am Veranstaltungstag bis 8 Uhr an
gaeste-raummanagement@abzb.justiz.sachsen.de zu senden. Erfolgt keine Abmeldung, werden die Verpflegungskosten in Rechnung gestellt.
Externe Dozenten und Teilnehmer, d.h. alle Personen, die keine Bediensteten des FS Sachsen sind, können ein Gästezimmer sowie die Verpflegung in der Kantine gegen Entgelt in Anspruch nehmen. Die Kosten für eine Übernachtung betragen 6,50 €. Dazu wird am Anreisetag ein Mietvertrag geschlossen.